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Konkrete Schutzmaßnahmen für wohnungslose Menschen erforderlich

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe weist wiederholt darauf hin, dass viele wohnungslose Menschen in der Krise nicht ausreichend geschützt sind. Sie fordert in einer Stellungnahme vor allem die Bereitstellung von Räumlichkeiten durch die Kommunen.

Die aktuellen offiziellen Infektionszahlen in Deutschland stimmen zuversichtlich, doch die größte gesundheitliche Bedrohung seit Jahrzehnten erfodert weiterhin extreme Maßnahmen. Insbesondere die Kontaktbeschränkungen sowie das Meiden nicht zwingend notwendiger Wege, Fahrten und Reisen soll die schnelle Ausbreitung des Coronavirus eindämmen. 

Für wohnungslose Menschen stellen die Beschränkungen jedoch eine besonders hohe Herausforderung dar. Wie berichtet, sind Abstandsregelungen, z.B. in Notunterkünften, oft nicht einzuhalten. Zudem leiden viele Menschen ohne Wohnung unter Vorerkrankungen, aufgrund derer sie besonders gefährdet sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe stellt in einem 10-Punkte-Papier sehr konkrete Forderungen auf, um Gefährdungen für die betroffenen Menschen weitestgehend zu reduzieren:

  1. Reduzierung der Belegungsdichte in sog. Obdachlosenunterkünften (z.B. durch Anmietung leerstehender Hotelzimmer etc.)
  2. Bereitstellung abgeschlossener Wohneinheiten durch die Kommunen, damit Quarantänemaßnahmen greifen können, falls erforderlich.
  3. Aufrechterhaltung bzw. Bereitstellung einer basalen (vor allem auch hygienischer) Grundversorgung für Menschen, die auf der Straße leben.
  4. Gewährleistung der medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen.
  5. Ermöglichung von COVID19-Testungen für Bewohner*innen von Einrichtungen sowie für das betreuende Personal.
  6. Besonders gefährdete Personen müssen in abtrennbaren Wohneinheiten untergrbracht werden, damit sie sich vor Ansteckungen schützen können.
  7. Junge Menschen, die in Jugendhilfeeinrichtungen leben und volljährig werden, dürfen nicht auf die Straße entlassen werden.
  8. Zwangsräumungen müssen ausgesetzt werden, auch diejenigen, die vor der Krise beschlossen wurden.
  9. Ein unbürokratischer und niedrigschwelliger Zugang zu Jobcenterleistungen muss ermöglicht werden. Monatliche Zahlweisen sollen Tagessätze ersetzen.
  10. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe müssen als Bestandteil der 'kritischen Infrastruktur' gelten und dementsprechend von den Kommunen behandelt und ausgestattet werden.

Die BAG W stellt heraus, dass es erforderlich ist, "in dieser Notlage die Infrastruktur für wohnungslose Menschen aufrechtzuerhalten." Für die Mitarbeiter*innen sei dies eine sehr hohe Belastung. Aus diesem Grund müssten die Hilfeangebote gut ausgestattet und an die aktuelle Krisensituation angepasst werden. Wohnungslosen Menschen, die oft vom Sammeln von Pfandflaschen oder von Spenden leben, fehle aktuell ein wesentlicher Teil ihrer wirtschaftlichen Lebensgrundlage. Nun müsse wenigstens ein elementarer gesundheitlicher Schutz sichergestellt werden.