Strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht: Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) legt Rechtsgutachten vor

Seit Jahrzehnten warten Praktikerinnen und Praktiker sowie Berufsverbände auf die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechtes für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Darauf verweist die Koordinationsstelle Fanprojekte bei der dsj (KOS) und legt jetzt ein Rechtsgutachten vor, um den Reformbedarf zu verdeutlichen.  

Das Fehlen eines Zeugnisverweigerungsrechtes erweise sich insbesondere in jenen Arbeitsfeldern als besonders problematisch, in denen Klientinnen und Klienten vermehrt dem Verdacht ausgesetzt sind, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu begehen, so die KOS. Probleme gäbe es auch in Arbeitszusammenhängen, in denen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter regelmäßig im Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden stehen. Dieser Handlungsrahmen charakterisiere die Soziale Arbeit mit Fußballfans in besonderer Weise, gelte aber auch für andere Arbeitsfelder, wie die Wohnungslosenhilfe, die verschiedenen Felder aufsuchender Sozialarbeit, Teile der offenen Jugendarbeit, die Opferberatung, sowie jene Mitarbeiter, die an der Umsetzung von Aussteigerprogrammen beteiligt sind.

Die KOS berichtet von einem deutlichen Anstieg an polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Vorladungen von Fanprojektmitarbeiterinnen und mitarbeitern in jüngster Zeit. Durch die Vorladungen würden die Kolleginnen und Kollegen immer wieder in unzumutbare Situationen gebracht werden, obwohl dieses harte Vorgehen oftmals nicht mit der Schwere der Vergehen im Einklang stand. Daher beauftragte die KOS Prof. Dr. Peter Schruth und Prof. Dr. Titus Simon von der Hochschule Magdeburg-Stendal mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens, welches den strafprozessualen Reformbedarf des Paragraphen 53 StPO den "längst überfälligen" Reformbedarf nochmals deutlich macht. Eine Reform dieses Paragraphen und eines erweiterten Zeugnisverweigerungsrechtes für die Fanprojekte, aber auch für andere Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, die im Umgang mit den Klienten des umfassenden Geheimnisschutzes bedürfen, wird vor diesem skizzierten Hintergrund von der AG als dringend geboten erachtet.

Die KOS möchte dazu beizutragen, dass dieses Gutachten in die fachpolitischen Diskurse der Verbände und Institutionen der Sozialen Arbeit einfließt und Wege gesucht und gefunden werden, um für eine alte Angelegenheit der Sozialen Arbeit endlich eine zufriedenstellende gesetzgeberische Regelung zu finden.

Das Gutachten ist gedruckt oder als elektronische Fassung kostenlos erhältlich über kos.fanprojekte@dsj.de

Hintergrund

Die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) wurde 1993 eingerichtet, um die sozialpädagogisch arbeitenden Fanprojekte inhaltlich zu begleiten, zu koordinieren und bei der Einrichtung weiterer Projekte mitzuwirken. Grundlage der Arbeit ist das Nationale Konzept Sport und Sicherheit (NKSS), das den inhaltlichen und organisatorischen Rahmen der Jugendsozialarbeit im Fußballbereich absteckt.

Mehr Informationen unter www.kos-fanprojekte.de


Quelle: KOS-Mitteilung am 28. März 2018