PPR 2.0: ver.di nimmt Stellung
Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft bezieht Stellung zur geplanten PPR 2.0 und kritisiert fehlende Konsequenzregelungen.
Die verbindliche Einführung der Pflegepersonalregelung PPR 2.0, die durch die Pflegepersonalbemessungsverordnung nun Realität wird, ist ein Meilenstein: damit wird die bedarfsgerechte Pflegepersonalbemessung auf den somatischen Stationen der Krankenpflege für Erwachsene sowie auf den Normal- und Intensivstationen der Kinderkrankenpflege gesetzlich auf den Weg gebracht. Die häufig den Alltag auf den Stationen prägende Verbindung aus personeller Unterbesetzung und Überlastung, die durch die bestehenden Pflegepersonaluntergrenzen nicht wirkungsvoll verhindert werden konnte, wird so beseitigt. Ausschlaggebend für die Personalausstattung ist stattdessen der vorhandene, patientenbezogene Pflegebedarf auf den Stationen, der tagesgenau ermittelt und in Minutenwerten abgebildet wird. Ohne die gesetzliche Einführung der PPR 2.0 wäre eine solche Bedarfsbemessung und die durch sie begründete Entlastung der Pflegekräfte nicht möglich. ver.di begrüßt ausdrücklich, dass der Gesetzgeber mit der jetzigen Verordnung den vorgesehen Zeitplan zur Umsetzung der PPR 2.0 einhält und damit Verzögerungen vermeidet, die zulasten der in der Krankenpflege tätigen Pflegekräfte gehen würden.
Kritisch ist hingegen sowohl das Fehlen jeglicher zeitlicher und inhaltlicher Vorgaben zur Umsetzung einer Konvergenzphase als auch von Sanktionsregelungen im Rahmen der vorgesehenen Regelungen zur Datenübermittlung zu bewerten. Damit entfällt ein zentrales Erfordernis für eine sachgerechte Vorbereitung und verbindliche Anwendung einer bedarfsgerechten Pflegepersonalbemessung. Der lediglich in der Begründung enthaltene Verweis auf eine spätere Sanktionsmöglichkeit im Rahmen der Rechtsverordnung ist als unbestimmte Perspektive nicht dazu geeignet, die kontinuierliche Anhebung des Erfüllungsgrades der Pflegepersonalregelung abzusichern und die Datenerhebung und Einreichung bei den dafür zuständigen Stellen/dem InEK wirksam durchzusetzen.
Verschärft wird dieser Umstand durch fehlende Bezugnahmen zu der für eine Umsetzung der PPR 2.0 erforderlichen Konvergenzphase, die die verbindliche, sukzessive Anhebung der Erfüllungsgrade der PPR 2.0 gemäß § 137k Abs. 5 SGB V regeln soll. Die hierdurch geschaffene Ermächtigungsgrundlage bleibt seitens des Bundesministeriums ungenutzt, sodass weiter unklar bleibt, wann und in welchem Umfang die Erfüllungsgrade der PPR 2.0 zu erreichen sind. Der Verordnungsentwurf ist entsprechend zu konkretisieren. Im Rahmen einer Konvergenzphase sind ab dem 01.01.2025 auf der Grundlage der vorliegenden IST-Daten des Jahres 2024 verpflichtende Erfüllungsgrade vorzugeben. Damit Krankenhäuser sich frühzeitig in den Planungen auf die weiteren Maßnahmen vorbereiten können, muss die Konvergenzphase in der vorliegenden Verordnung fixiert werden. ver.di fordert den Gesetzgeber dringend auf, die Rechtsverordnung hierin zu erweitern und Klarheit über den Zeitpunkt des Beginns einer erforderlichen Anhebung der Erfüllungsgrade im Rahmen der Konvergenzphase zu schaffen.
Quelle: Pressemitteilung von ver.di vom 30.11.2023