Neues „Bündnis gegen Schütteltrauma"

Die Gefahr für Babys durch Schütteln wird unterschätzt. Wie hoch der Aufklärungsbedarf in der Bevölkerung zum Schütteltrauma ist, zeigt eine aktuelle Repräsentativbefragung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH). Nur 79 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu, dass man Babys niemals schütteln darf. 24 Prozent der Befragten meinen irrtümlicherweise, dass Schütteln einem Baby nicht schade. Das NZFH  hat es sich zusammen mit dem „Bündnis gegen Schütteltrauma" zur Aufgabe gemacht, über die Folgen des Schüttelns von Säuglingen und Kleinkindern aufzuklären – im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ).

23 Verbände, Vereine und Institutionen aus dem Gesundheitswesen, dem Kinderschutz und der Kinder- und Jugendhilfe haben sich dem „Bündnis gegen Schütteltrauma" angeschlossen.

Das Wissen über frühkindliche Schreiphasen, die als Hauptauslöser für das Schütteln von Säuglingen gelten, ist in der Bevölkerung gering. Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dem Träger des NZFH, berichtet: „Zwei Drittel der Befragten ist nicht darüber informiert, dass es intensive Schreiphasen im Säuglingsalter geben kann. 18 Prozent der Befragten glauben sogar, dass Babys manchmal nur schreien, um zu ärgern. Deshalb ist es wichtig, dass Eltern von Babys, die viel schreien, gut informiert sind und wissen, wo sie rechtzeitig Unterstützung finden können."

Durch neue Informationsmaterialien werden den Eltern Wege aufgezeigt, wie sie mit der Situation besser umgehen können. Wichtige Anlaufstellen für Eltern, deren Baby viel schreit, sind die niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzte, Frühe Hilfen in den Kommunen sowie (Familien-)Hebammen. Aber auch Wohlfahrtsverbände, Vereine und Kinderkliniken bieten spezielle Beratungsangebote für Säuglinge mit Regulationsproblemen.

Weitere Informationen zum Schütteltrauma sowie Adressen von Beratungsstellen finden Sie unter www.elternsein.info

 

nach oben

 


Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) vom 4. Dezember 2017