Kinderrechte ins Grundgesetz: Verbände begrüßen Vorstoß

Positive Reaktionen von Kinderrechrtsorganisation ließen nicht lange auf sich warten. Die angekündigte NRW-Inititiative im Bundesrat, um Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben, wird unter ihnen besonders begrüßt. Das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – schreiben: Die Zeit ist reif, mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und damit ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu geben.

Aus Sicht des Aktionsbündnis Kinderrechte ist eine Grundgesetzänderung vor allem auch deshalb wichtig, weil sie die aktuelle Rechtsprechung nicht nur im Familienrecht, sondern auch in den anderen Rechtsbereichen auf eine stärkere Berücksichtigung von Kinderinteressen gemäß UN-Kinderrechtskonvention verpflichten würde. Dazu hat das Aktionsbündnis einen Formulierungsvorschlag vorgelegt  abzurufen ist. Die Kinderrechtsorganisationen setzen sich dafür ein, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Grundgesetzänderung kommt.

Auch SOS-Kinderdorf begrüßt ausdrücklich den Vorstoß des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. „25 Jahre nachdem die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten ist, ist es allerhöchste Zeit, Kinder als Rechtssubjekte in der Verfassung anzuerkennen und ihnen Förder-, Schutz- und Beteiligungsrechte an höchster Stelle zu garantieren", sagt Dr. Birgit Lambertz, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Kinderhilfswerks.

Auch SOS-Kinderdorf hofft, dass es nun noch in dieser Legislaturperiode zu einer Grundgesetzänderung kommt und so die Rechtsposition von Kindern in Deutschland maßgeblich gestärkt wird. „Politik, Behörden und Verwaltungen müssten dann bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen das Kindeswohl vorrangig berücksichtigen – sei es beim Schutz vor Gewalt und Mobbing, bei umweltrechtlichen Bestimmungen, im Asyl- und Ausländerrecht oder auch in der Stadtplanung und im Baurecht. Die Position von jungen Menschen wäre somit ganz grundsätzlich gestärkt, wenn ihre Interessen in Konflikt mit anderen „erwachsenen" Interessen geraten", erläutert die stellvertretende Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf.
Nicht zuletzt aber wären Kinderrechte nach dem Eingang ins Grundgesetz in höchster Instanz einklagbar.

 


Quelle: Pressemitteilungen des Aktionsbündnisses Kinderrechte und von SOS Kinderdorf Deutschland vom 22. März 2017