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Gemeinnützigkeit: Wie geht es weiter?

Gemeinnützigkeit ist ein unverzichtbares Element einer demokratisch verfassten Gesellschaft. Doch die Entscheidung darüber, ob eine Organisation gemeinnützig ist oder nicht, treffen die lokal zuständigen Finanzämter. Einige von ihnen erkennen politische Arbeit offenbar nicht als gemeinnützig an, mit teils dramatischen Folgen für die betroffenen Vereine.

Gemeinnützige Vereine dürfen Spenden annehmen sowie entsprechende Quittungen ausstellen, die zu einer Absetzbarkeit der Spende für die Spender*innen führen. Auch unterliegen sie steuerlich nicht den gleichen Bedingungen wie gewinnorientierte Unternehmen. Und das aus gutem Grund: Überschüsse sind dem Vereinszweck zuzuführen und dürfen z.B. nicht an Vereinsmitglieder ausgeschüttet werden. Auch die Gehälter der Geschäftsführung müssen dem Ziel der Gemeinnützigkeit angepasst werden, also 'angemessen' sein.

Wo stünde der Umweltschutz in Deutschland ohne große Verbände wie den BUND? Er ist als Verein organisiert und verfolgt gemeinnützige Zwecke. Sein Ziel ist nicht die Erwirtschaftung (materieller) Gewinne, sondern ist ideeller Natur: Er möchte auch mithilfe politischer (Lobby-)Arbeit den Umweltschtz voranbringen. Der Vereinszweck des BUND dient der Allgemeinheit, oder nicht? Das Beispiel der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigt, dass auch im Bereich des Umweltschutzes ein immer größerer Druck entsteht, wie eine Petition zeigt, in der sich über 160.000 Menschen für den Entzug der Gemeinnützigkeit der DUH aussprechen. Was gemeinnützig ist, ist zu einer politischen Frage geworden, bei der der sich die neu entfaltenden politische Lager (links-liberal versus rechts-konservativ) offenbar unversöhnlich gegenüberstehen.

Konzernspenden an Parteien stehen nicht zur Disposition

So ist auch zum Politikum geworden, wie die Globalisierungsgegner von Attac vor diesem Hintergrund zu bewerten sind. Der Bundesfinanzhof bestätigte im Februar einen Bescheid des Finanzamtes Frankfurt, der Attac die Gemeinnützigkeit aberkannte. Begründung: Gemeinnützig sei zwar Bildungsarbeit im Allgemeinen, nicht aber die Durchführung konkreter tagespolitisch ausgerichteter Kampagnen, wie dies für die Arbeit von Attac typisch sei. Die Folge: Konzerne, die hohe Beträge an Parteien spenden, dürfen ihre Spenden steuerlich absetzen, engagierte Bürger*innen, die kleine Beträge an Organisationen wie Attac oder Campact spenden, können dies nicht. Absurd. Streitpunkt damals wie heute: Welchen Zweck verfolgt Attac eigentlich? Attac verschweigt nicht, dass es politische Ziele verfolgt. Wörtlich heißt es auf ihrer Internetseite: "Wir setzen uns ein für eine ökologische, solidarische und friedliche Weltwirtschaftsordnung. Der gigantische Reichtum dieser Welt muss gerecht verteilt werden." Es hängt wohl auch von der Perspektive der (reichen oder armen) Betrachter*innen ab, ob Attac gemeinnützig ist oder nicht. 

Gemeinnützigkeitsrecht in der jetzigen Form nicht mehr zeitgemäß?

Offensichtlich ist also, dass das Gemeinnützigkeitsrecht in der jetzigen Form ungerecht ist. Dies ist auch der Tenor einer gemeinsamen Erklärung von 80 sehr unterschiedlich ausgerichteten Vereinen und Stiftungen, die sich zur "Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung" zusammengeschlossen haben. Ziel müsse sein, das Gemeinnützigkeitsrecht dahingehend zu erweitern, dass auch "politische Einmischung zur Zweckverfolgung erlaubt ist". Dies sehe das Gesetz derzeit nicht explizit vor, so dass Finanzämtern eine verlässliche Rechtsgrundlage für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit fehle.

Noch ist unklar, wie die Politik mit der Frage der Gemeinnützigkeit umgehen wird, doch angesichts der politisch eher trägen Regierungskonstellation ist zu befürchten, dass es nicht zu einer schnellen Lösung durch die Parteien kommen wird - vielleicht ja genau ein Grund, weshalb kritische Organisationen wie Attac und Campact in der Vergangenheit einen solchen Zulauf erfahren haben. Denn inwieweit die politischen Parteien glaubwürdig zur politischen Willensbildung der Menschen beitragen - dies ist ihr verfassungsrechtlicher Auftrag - ist zweifelhaft.