Studie: Wie das Gemeinnützigkeitsrecht politisches Engagement erschwert

Statt zivilgesellschaftliches Engagement großzügig zu fördern und rechtlich abzusichern, führt das Gemeinnützigkeitsrecht zu Rechtsunsicherheit für demokratisches Engagement. Das ist der zentrale Befund einer breit angelegten repräsentativen Studie, mit der alle Finanzämter in Deutschland darauf getestet wurden, ob sie das Gemeinnützigkeitsrecht gleichmäßig anwenden können. Gleiche Satzungen wurden von etwa der Hälfte der Finanzämter als gemeinnützig anerkannt, von der anderen Hälfte nicht. Die Studie "Engagiert Euch -nicht?" wurde vor kurzem in Berlin vorgestellt.

"Wer von Demokratieförderung redet und von Engagement für Grundwerte, der muss dieses Engagement einfach machen", forderte Stefan Diefenbach-Trommer, Autor der Studie und Vorstand der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen. "Doch tatsächlich gibt es einen großen Widerspruch zwischen den offiziellen Aufforderungen, sich politisch für Demokratie und Menschenrechte zu engagieren, und den gesetzlichen Regeln der Gemeinnützigkeit. Diesen Widerspruch muss der Bundestag als Gesetzgeber auflösen und in die Abgabenordnung klar und deutlich schreiben, welches Engagement gefördert werden soll. Es kann doch nicht sein, dass etwa das Engagement für Grund- und Menschenrechte nicht gemeinnützig ist!" Mit mehr Klarheit könnten die Finanzämter besser arbeiten und würden Initiativen nicht bereits bei ihrer Gründung ausgebremst. "Selbstloses politisches Engagement findet längstauch außerhalb von Parteien und Parlamenten statt. Es wird Zeit, das Engagement dieser Initiativen anzuerkennen und ihm einen klaren Rechtsrahmen zu geben", forderte Diefenbach-Trommer. Die neue Bundesregierung solle zügig die geplante Demokratie-Kommission einsetzen und dort auch dieses Form demokratischer Mitgestaltung diskutieren.


Dr. Ansgar Klein, Geschäftsführer des Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), erklärte zur Studie: "Zivilgesellschaft ist kein verlängerter Arm des Staates. Sie ist eigenständig und eigensinnig. Das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland ist vielfältig. Es beschränkt sich nicht auf Sport oder direkte Hilfe, die politische Einmischung gehörtdazu. Leider interpretiert die Finanzverwaltung auch den neuen Zweck zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements so einschränkend, dass viele gute Ideen für unsere Gesellschaft nicht als gemeinnützig anerkannt werden."

"Die offene Gesellschaft zeichnet sich gegenüber autoritären Ordnungen gerade dadurch aus, dass die Zivilgesellschaft ein politisches Mandat hat, das von ihren Akteuren wahrgenommen wird", bekräftigte Rupert Graf Strachwitz, Direktor des Maecenata Instituts für Philanthropie und Zivilgesellschaft. "Natürlich muss es dafür Regeln geben. Diese müssen aber vom Parlament gesetzt werden, und ihre Einhaltung kann nicht der Finanzverwaltung übertragen werden, deren Aufgabe es ist, Steuern einzutreiben."

Für die Studie wurden drei Vereine konstruiert, die sich mit ihrer Arbeit politisch einmischen, um selbstlos die Allgemeinheit zu fördern. Deren Satzungen wurden an je ein Drittel der zuständigen Finanzämter geschickt mit gleichlautenden Briefen und der Bitte, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu prüfen. 166 Antworten gingen ein, bevor das Bundesfinanzministerium auf die Studie aufmerksam wurde und Anweisung erteilte, nicht zu antworten.

  • Der Verein „Musik ist Leitkultur" will Kunst und Kultur fördern und sich dazu für ein Bundesgesetz zur Musikschul-Finanzierung einsetzen.
  • Der Verein „Europäische Demokraten" möchte sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und eine EU nach dem föderalen Muster der Bundesrepublik Deutschland einsetzen.
  • Der Verein „Farbiges Deutschland" wendet sich gegen die Diskriminierung auch deutscher Staatsbürger*innen aufgrund ihrer Hautfarbe, vor allem im Berufsleben.

Je nach Fall erkannten zwischen 40 und 70 Prozent der antwortenden Finanzämter die Satzungen als gemeinnützig an. Die Ablehnungen beim Verein "Musik ist Leitkultur" (48 Prozent) wurden größtenteils damit begründet, dass der Verein Lobbyarbeit betreibe und auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen wolle. Insgesamt fallen die Ablehnungsbegründungen sehr verschieden aus. Wären Abgabenordnung und Anwendungserlass eindeutig, wäre zu erwarten, dass mindestens 90 Prozent der Finanzämter zu einem gleichen Ergebnis kommen.

Die im Gesetz explizit aufgeführten Beispiele für gemeinnützige Zwecke decken längst nicht mehr aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen ab. Wichtige politische Entwicklun­gen, große gesellschaftliche Veränderungen und tiefer sozialer Wandel spiegeln sich nicht wider in den gesetzlichen Bestimmungen, die etwa den Rahmen bilden für die Anerkennung von Gemeinnützigkeit.

Online unter www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/engagiert-euch-nicht-wie-das-gemeinnuetzigkeitsrecht-politisches-engagement-erschwert

Die Studie ist am 22. März 2018 als Arbeitspapier Nr. 5 des Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) erschienen (ISBN 978-3-9818732-8-3). Online lesbar hier: * http://ow.ly/fcIM30iXY8b * http://www.b-b-e.de/fileadmin/inhalte/PDF/publikationen/bbe-reihe-arbeitspapiere-005.pdf


Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Otto Brenner Stiftung (OBS) und Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" vom 22. März 2018