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BTHG: Sozialunternehmen droht erheblicher Mehraufwand

Wie eine Umfrage des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) ergibt, sind Bund und Verwaltung bei weitem nicht für die nächsten Umsetzungsschritte des Bundesteilhabegesetzes vorbereitet: Zahlreiche Vereinbarungen zwischen öffentlicher Hand und freien Trägern sind noch gar nicht geschlossen

Die Umsetzung der neuen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) bedeutet für viele diakonische Träger und Einrichtungen erhebliche Belastungen, wie die 6. Herbstumfrage des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) belegt. 27 Prozent der teilnehmenden diakonischen Unternehmen sehen im BTHG eine der größten Herausforderungen, vor denen das eigene Unternehmen derzeit steht. Noch gravierender wird lediglich der Fachkräftemangel eingeschätzt, der sich durch alle Felder sozialer Arbeit zieht.

Christian Dopheide, Vorstandsvorsitzender des VdDD, erklärt hierzu: „Die diakonischen Unternehmen stehen in den Startlöchern, um die mit dem BTHG verbundenen Verbesserungen für die Klienten umzusetzen. Allerdings: Der Jahreswechsel und damit die dritte Reformstufe rücken näher und noch immer sind viele Fragen offen. In einigen Bundesländern fehlen nach wie vor die notwendigen Rahmenvereinbarungen, in zahlreichen Regionen sind noch keine Leistungs- und Kostenvereinbarungen getroffen und auch im Steuerrecht bestehen Unklarheiten, die zu erheblichen, auch finanziellen, Risiken für die Einrichtungen führen“. Speziell die Verwaltungen in den Ländern und Kommunen müssten die Umsetzungsschritte "adäquat begleiten". Es gebe noch einige "Regelungslücken", die es zu schließen gelte.

Zu den größten wirtschaftlichen Risiken bei der Umsetzung des BTHGs zählen nach Angaben der Befragten der bürokratische Aufwand, die Refinanzierung und das Forderungsmanagement. Uwe Mletzko, Vorsitzender des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB), ergänzt angesichts dieser Zahlen: „Die diakonischen Einrichtungen und Träger bereiten sich seit Jahren intensiv auf die Neuerungen aufgrund des BTHGs vor: mit eigenen Projektgruppen, umfassenden Planungen, Schulungen, neuen Mitarbeitenden etc. – das kostet Zeit und Geld. Im zurückliegenden Jahr wurden – zuletzt durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz – schon viele Verbesserungen erreicht, auch für die Einrichtungen. Trotzdem wäre es gut, den Bürokratieaufwand für alle Beteiligten zu evaluieren und ggf. entgegenzusteuern. Der Mehraufwand, der durch die Umstellung entsteht, muss natürlich auch refinanziert werden.“

Der mit dem BTHG einhergehende Paradigmenwechsel erfordert aus der Perspektive des VdDD neue Steuerungslogiken: Es gelte, Leistungsplanung und Ressourcensteuerung anzupassen. Alle am Bedarfsplanungs- und Leistungserstellungsprozess Beteiligten müssten enger zusammenarbeiten – und dafür auch neue Rollen entwickeln – um im Sinne der Klienten zu agieren.


Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des VdDD und des BeB vom 17.12.2019