Berufliche Selbstständigkeit und Hartz IV fordert alle Beteiligten heraus

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge veröffentlicht Praxishinweise zur Beratung, Begleitung und Unterstützung Gründungswilliger und Selbstständiger, die auf Jobcenterleistungen angewiesen sind.

Mit seinen aktuellen Empfehlungen beleuchtet der Deutsche Verein, wie Unterstützunghsbedarf von Gründungswilligen und Selbstständigen aussieht. Die Praxishinweise zeigen Möglichkeiten der Jobcenter auf, diese Unterstützung bereits vor der Existenzgründung, begleitend zur Gründung und anschließend effektiv zu leisten. Für die Fachkräfte im Jobcenter stellt die Betreuung dieser Personengruppe eine anspruchsvolle und sehr komplexe Aufgabe dar. Sie müssen die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens einschätzen beziehungsweise  die bisherigen Geschäftsergebnisse analysieren und bewerten können.

Verdienen selbstständig Erwerbstätige zu wenig, um davon leben zu können, so der Deutsche Verein, haben sie Anspruch auf Unterstützung durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Um die selbstständige Tätigkeit fortsetzen zu können, bedarf es einer positiven Prognose für die Zukunft. Es muss absehbar sein, dass Leistungsberechtigte ihre Bedürftigkeit mittels der beruflichen Selbstständigkeit in absehbarer Zeit überwinden können. Gleiches gilt, wenn sie mit einer Geschäftsidee aus der Arbeitslosigkeit heraus den Weg in die Selbstständigkeit beschreiten wollen.

Die ausführlichen Empfehlungen unter www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/dv-11-17-grundsicherung-fuer-gruendungswillige.pdf (PDF-Dokument)


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 15. Dezember 2017