Behindertenrechte: Zivilgesellschaft in NRW sieht noch viel Handlungsbedarf

04.05.2018 | Behindertenhilfe | Nachrichten

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat heute rund 20 behindertenpolitische Verbände aus Nordrhein-Westfalen, insbesondere Selbsthilfeorganisationen, konsultiert. Ziel der Anhörung in Duisburg war es, Erkenntnisse über die praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen zu gewinnen.

Im Mittelpunkt der Anhörung standen die Bereiche Familie, Schule, Erwerbstätigkeit, Wohnen, Gesundheit, Mobilität, Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowie Kultur, Sport und Freizeit. Aber auch andere Themen wurden angesprochen. "Die umfangreichen Berichte der Zivilgesellschaft haben aufgezeigt, dass es in vielen Lebensbereichen Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen gibt. Diesen Hinweisen gehen wir weiter nach und werden daraus konkrete Empfehlungenan staatliche Stellen in NRW ableiten", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Anschluss an die Konsultation. 

Im Schulbereich besonders viel zu tun

"Über die Stellungnahmen der Verbände, darunter auch die Blinden- und Gehörlosenverbände sowie die der Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten, wurde deutlich, dass noch viele politische Maßnahmen und Rahmenbedingungen nötig sind, um Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgreich zu machen. Die UN-Konvention gibt klar den Auf- und Ausbau der inklusiven Schule vor und spricht sich gegen Segregation aus. An diese internationalen Vorgaben ist die neue Landesregierung gebunden. Deshalb wäre es nicht verantwortbar, sich auf dem Inklusions-Moratorium auszuruhen. Inklusion ist eine verbindliche politische Aufgabe, die Tat- und Gestaltungskraft braucht", führte Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention aus.

Das Institut wird als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands nach den Vorgaben der Vereinten Nationen wird die Erkenntnisse aus der Verbändekonsultation weiter bearbeiten. Die eingerichtete Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention wird die Ergebnisse nach der Sommerpause veröffentlichen. 

Mehr Informationen ubter www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/laenderprojekte/nordrhein-westfalen/ 


Quelle: Presseinformation des Deutschen Institutes für Menschenrechte vom 26. April 2018