Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG: Reden Sie mit!

Im Zentrum der nächsten Online-Fachdiskussion des Projekts "Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz" stehen die Verwaltungsverfahren der Gesamt- und Teilhabeplanung.  Vom 5. bis 29. März können Fachpublikum und Interessierte Fragen, Beiträge und gute Beispiele aus der eigenen Praxis zum Thema „Gesamtplanverfahren – Teilhabeplanverfahren - Chance für Leistungen wie aus einer Hand"  im Internet einstellen.

Die Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz möchte insbesondere Leitungs- und Fachkräften die Möglichkeit bieten, Antworten auf ihre Fragen und Beiträge zum Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren, zum Zusammenspiel beider Prozesse sowie zur Einbindung der Betroffenen zu erhalten. Antworten werden durch das Projektteam und ausgewiesene Expertinnen und Experten erarbeitet und Mitte April im BTHG-Kompass, einem stetig wachsenden Kompendium zum Bundesteilhabegesetz, auf www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/bthg-kompass/ veröffentlicht.

Hintergrund

Mit dem Jahreswechsel hat der Gesetzgeber detaillierte Regelungen für das Gesamtplanverfahren eingeführt, mit dem Träger der Eingliederungshilfe personenzentrierte und bedarfsgerechte Leistungen feststellen sollen. In dieses werden nun auch die Träger der Grundsicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung einbezogen. Zugleich wurde das Teilhabeplanverfahren geregelt, das die Koordination und Kooperation unter den Rehabilitationsträgern regelt. Ziel des Verfahrens ist es, komplexe Rehabilitations- und Teilhabeansprüche von Menschen mit Behinderungen in einem überschaubaren Zeitraum „wie aus einer Hand" zu bearbeiten. Das Gesamtplanverfahren der Eingliederungshilfe wird in diesen Fällen Bestandteil des Teilhabeplanverfahrens.

Das Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz hat der Gesetzgeber im Einvernehmen mit den Ländern zur Unterstützung der zukünftigen Träger der Eingliederungshilfe initiiert. Das Projekt wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags bis zum 31. Dezember 2019 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Träger ist der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge

Mehr Informationen zur Online-Fachdiskussion und zum Projekt finden Sie unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/projekt.


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 28. Februar 2018