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BAG Wohnungslosenhilfe meldet 17 Kältetote in diesem Winter

Der erneute Wintereinbruch ist für auf der Straße lebende Menschen lebensbedrohlich. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) mahnt Kommunen und Bürger*innen zur Wachsamkeit. Auch angesichts der coronabedingten Einschränkungen im Hilfesystem ist nun eine besondere Kraftanstrengung notwendig.

Da es keine offiziell geführte Statistik gibt, sammelt die BAG Wohnungslosenhilfe auf Grundlage von Presseberichten Meldungen über Kältetote. Demnach sind seit Ende September siebzehn Menschen im Freien aufgrund von Unterkühlungen verstorben, davon sechzehn Männer und eine Frau. Bei den Zahlen handelt es sich um eine Mindestzahl, da viele Fälle erst später bekannt oder nicht erfasst werden. Laut der Bundesarbeitsgemsinchaft handelt es sich um einen Höchststand der letzten zehn Jahre. Insgesamt seien seit Beginn der Dokumentation der Kältetoten im Jahr 1991 mindestens 335 wohnungslose Menschen aufgrund einer Unterkühlung verstorben.

Die BAG W weist eindringlich darauf hin, dass der prognostizierte Kälteeinbruch in der kommenden Woche und der Umstand, dass Unterbringungsangebote der Kommunen Corona bedingt weniger Plätze anbieten und auch Hilfeangebot freier Träger nur eingeschränkt arbeiten können oder u. U. sogar geschlossen sind, befürchten lässt dass weitere Menschen ihr Leben verlieren werden. Die BAG W fordert die Kommunen deswegen auf, dringend weitere Kälteschutzangebote rund um die Uhr zu öffnen und bittet die Bürgerinnen und Bürger, wachsam zu sein. Werena Rosenke, Geschäftsführerin der BAG W: Jeder Toter ist ein Toter zu viel. Es bedarf jetzt in Anbetracht von Pandemie und eiskalten Temperaturen unbedingt einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Politik und Zivilgesellschaft, um wohnungslose Menschen vor einem grausamen Tod in Kälte und Einsamkeit zu bewahren.“

Konkret fordert die BAG W u.a. eine 24-Stunden-Öffnung von Notübernachtungsstellen und Tageseinrichtungen. Es dürfe nicht passieren, dass hilfesuchende Menschen abgewiesen werden. Sollten Unterbringungsmöglichkeiten fehlen, müssten Hotels und Pensionen angemietet werden oder U-Bahn-Stationen auch nachts geöffnet bleiben. Ungeachtet der aktuellen Notlage verweist die BAG W zudem auf den geltenden Rechtsanspruch von Menschen auf eine ordnungsrechtliche Unterbringung - ungeachtet von Herkunft, Staatangehörigkeit und Aufenthaltstitel.


Quelle: Mit Informationen der BAG Wohnungslosenhilfe vom 5.2.2021