Foto: Pixabay

Zuverdienstmöglichkeiten stellen eine Chance dar

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge spricht sich dafür aus, dass Menschen mit Behinderung großzügige Zuverdienstmöglichkeiten eingeräumt werden. Diese wirken sich positiv auf die Motivation und Teilhabechancen aus.

Eines der vorrangigen Ziele des Bundesteilhabegesetzes und vielleicht auch des Inklusionsgedankens ist die Erhöhung der Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge fordert deshalb, dass die Zuverdienstmöglichkeiten ausgebaut werden.

Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins erklärt hierzu: "Teilhabe ist für Menschen mit Behinderungen von großer Bedeutung und Zuverdienst ist eine Möglichkeit, diese wirkungsvoll zu fördern. Es ist nachweisbar ein geeignetes bedarfsgerechtes Angebot für Menschen mit Behinderungen, die wegen der Art und Schwere der Behinderung dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht wieder zur Verfügung stehen und für die kein anderweitiges geeignetes Angebot vorhanden ist.“ Gerade Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen könnten einen nennenswerten Nutzen hieraus ziehen. Für die im Bundesteilhabegesetz angestrebte Personenzentrierung seien jedoch vor allem niedrigschwellige Angebote und Flexibilität erforderlich, vor allem in den Bereichen Arbeitszeit und Leistungsanforderungen.

Die Grundlage für den zukünftigen Ausbau von Zuverdienstmöglichkeiten sieht der Deutsche Verein bei Anbietern von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung, zumindest aber im offenen Leistungskatalog zur Sozialen Teilhabe. Ziel sollte es weiterhin sein, diese Beschäftigungsform personenzentriert und teilhabeorientiert auszugestalten.

„Durch Zuverdienstmöglichkeiten als alternatives Angebot wird dem Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen und dem Teilhabegedanken weitergehend Rechnung getragen“, so Michael Löher. „Daher sollte der Zuverdienst mit Blick auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der betroffenen Menschen auch künftig konsequent weiter ausgebaut werden."


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 12.03.2019