Wie erreichen Jobcenter junge Menschen ohne sozialstaatliche Leistungen?

Seit 1. August 2016 haben Jobcenter die Aufgabe, junge Menschen zu erreichen, die hilfebedürftig sind, aber keine sozialstaatlichen Leistungen in Anspruch nehmen. Dafür brauchen Jobcenter neue fachliche Konzepte und eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe vor Ort. Mit Empfehlungen wirbt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge dafür, die mit dem Paragraphen 16 h SGB II geschaffene gesetzliche Möglichkeit als Impuls zu nutzen, in den Kommunen die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger sozialer Hilfeleistungen und Förderungen zu verbessern.

„Unser gemeinsames Anliegen sollte sein, jede Chance zu ergreifen, um junge Menschen mit Hilfebedarf zu erreichen und fördern zu können, die sonst drohen verloren zu gehen", sagt Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Der Deutsche Verein empfiehlt beispielsweise Leistungen wie niedrigschwellige Beratungs- und Coachingangebote, Kompetenzagenturen oder aufsuchende Jugendsozialarbeit gemeinsam zu planen und zu vereinbaren. „Es ist ein Gewinn für die jungen Menschen, wenn sie von dem Hilfe- und Fördersystem erreicht werden und ein Gewinn für die Allgemeinheit, wenn diese den Weg in ein eigenständiges und sinnerfülltes Leben finden", so Fuchs weiter.

Die ausführlichen Empfehlungen sind abrufbar unter www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/dv-07-17-jobcenter-jugendliche.pdf (PDF-Dokument)


Quelle: Presseinformation des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 20. Dezember 2017