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Jobcenter können und sollten psychisch Erkrankten helfen

Der Deutsche Verein beschließt Empfehlungen zur Unterstützung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen.

Überdurchschnittlich viele Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind psychisch beeinträchtigt oder erkrankt, viele von ihnen wollen erwerbstätig sein. Es ist eine besondere Anforderung an die Jobcenter, diese Personen zu unterstützen.

Jobcenter beraten Menschen, die verunsichert oder aggressiv sind, die Termine nicht einhalten oder Maßnahmen nach kurzer Zeit abbrechen, die engagiert eine Erwerbstätigkeit beginnen, aber nicht durchhalten. Fachkräfte in Jobcentern können das ansprechen. Wenn sie dafür sensibilisiert sind und wissen, worauf dabei zu achten ist.

Jobcenter können Kunden unterstützen, ihren Weg in das Versorgungssystem zu finden. Das ist in Deutschland alles andere als einfach, aber oft die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen eine realistische Chance auf eine Erwerbsintegration haben. Die Fachkräfte in den Jobcentern müssen auf ein einfaches, zugängliches und qualifiziertes Clearingverfahren zugreifen und ihren Kunden empfehlen können.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet Eingliederungsleistungen, die Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen helfen können, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Jobcenter vermitteln psychosoziale Betreuung oder reguläre Arbeitsplätze, für die der Lohn oder das Gehalt zunächst aus Steuermitteln finanziert und für die ein Coaching angeboten wird. Jobcenter können Arbeitsplätze anbieten, die psychische Erkrankten helfen, ihren Alltag zu strukturieren und zu stabilisieren. Sie können auch eine Ausbildung zu sog. Genesungsbegleitern fördern.

„Jobcenter können eine Menge tun für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen, und sie tun das auch“, sagt die Präsidentin des Deutschen Vereins, Dr. Irme Stetter-Karp. „Der Deutsche Verein will den Jobcentern mit den Empfehlungen einen Anstoß und eine Orientierung dafür geben, noch einmal hinzuschauen, wie viele psychisch erkrankte Betroffene es unter ihren Kunden gibt, was sie bisher für diese getan haben und was sie tun können, um ihre Möglichkeiten besser auszuschöpfen und die Bedürfnisse von psychisch Erkrankten zu berücksichtigen. Jobcenter können auch für diese Personen den Weg in den Arbeitsmarkt ebnen. Das ist ein Gewinn für alle Beteiligten.“


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 21.12.2023