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Weichen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gestellt

Stellungnahme des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) zum Ausbau der geplanten Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.

Der VAMV begrüßt, dass der Bundestag am 11.06.2021 den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auf den Weg gebracht hat. Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. erklärt hierzu:

„Heute wurden die Weichen gestellt, immerhin bis 2029 eine gravierende Lücke zu schließen: Nachdem der Ausbau der Kinderbetreuung für  Vorschulkinder auf einem guten Weg ist, erleben viele Eltern mit Beginn der Schulzeit einen Einbruch des Betreuungsangebots am Nachmittag. Gerade für Alleinerziehende sind eine verlässliche ganztägige Betreuung für ihre Schulkinder bzw. verlässliche Ganztagsschulen jedoch existenziell: Ohne eine ausreichende Kinderbetreuung können Alleinerziehende keiner existenzsichernden Erwerbstätigkeit nachgehen. Denn im Gegensatz zu Paarfamilien können Alleinerziehende nicht zu zweit mit Betreuungslücken jonglieren.

Wir erkennen den Kraftakt von Bund, Ländern und Kommunen an, um vor allem die personellen und finanziellen Voraussetzungen für diesen Rechtsanspruch zu schaffen. Trotzdem hätten wir uns mehr schneller gewünscht: Es sind noch fünf Jahre, bis der Anspruch im August 2026 stufenweise beginnt. Erst 2029 sollen dann alle Grundschulkinder ein Recht auf eine Ganztagsbetreuung haben. Im Koalitionsvertrag war noch ein Anspruch für alle Grundschulkinder ab 2025 vorgesehen. Hinzu kommt: Für Alleinerziehende in Vollzeit wird auch der Anspruch auf acht Stunden Betreuung nicht ausreichen.  Deshalb ist zusätzlich eine bedarfsgerechte flexible Randzeitenbetreuung notwendig. Eltern brauchen nicht nur Betreuung für ihre Kinder, Eltern wünschen sich für ihre Kinder gute Angebote, die intellektuell anregend sind und in denen sie ihren Nachwuchs gut aufgeboben wissen. Was wir im Gesetz vermissen, sind deshalb verbindliche Qualitätsanforderungen. Diese sind unerlässlich, um den Anspruch auf Förderung, Bildung und Betreuung mit Leben zu füllen und im besten Fall zu mehr Chancengerechtigkeit beitragen.

Wir setzen darauf, dass auch die Länder im Bundesrat dem Gesetz zustimmen – damit wenigstens ab 2029 jedes Grundschulkind endlich einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung haben wird!"

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,6 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.


Quelle: Pressemitteilung des VAMV vom 11.06.2021