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Wahlrecht: Wohnungslosen muss der Gang zur Wahl ermöglicht werden

2021 ist ein Superwahljahr. Neben vielen Landesparlamenten wird auch der Deutsche Bundestag neu gewählt. Wer eine Meldeadresse hat, erhält die Wahlbenachrichtigung per Post. Menschen ohne festen Wohnsitz müssen sich dort, wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, erst registrieren lassen. Darauf, dass dies für sie nicht immer einfach ist, weist die BAG Wohnungslosenhilfe hin.

In diesem Jahr finden neben den Wahlen zum Deutschen Bundestag Landtagswahlen im Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen statt. Wohnungslose Bürger*innen ohne feste Meldeadresse besitzen selbstverständlich ein Wahlrecht. Darauf weist die BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W) erneut hin. Daher gelte es wohnungslosen Menschen ohne Meldeadresse den Gang zur Wahlurne ohne großen bürokratischen Aufwand zu gewährleisten. Die Geschäftsführerin der BAG W, Werene Rosenke, fordert daher: „Die Kommunen sollten den wohnungslosen Bürgerinnen und Bürgern den Eintrag in das Wählerverzeichnis komplikationslos ermöglichen und an den Treffpunkten und Anlaufstellen der Wohnungslosen entsprechend informieren.“

Das Wahljahr beginnt mit den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg am 14. März 2021. Wählen darf aber nur, wer in einem der Wählerverzeichnisse eingetragen ist. Wohnungslose Bürger*innen sind oftmals nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde gelistet. Dennoch haben sie ein Wahlrecht, wenn sie als deutsche Staatsbürgerinnen oder Staatbürger zum Wahltermin mindestens 18 Jahre alt sind und sich gewöhnlich in dem Bundesland aufgehalten haben. Damit sie von ihrem Recht Gebrauch machen können, müssen sie sich also - anders als Menschen mit Meldeadresse - rechtzeitig registrieren lassen. Die Fristen für die Registrierung enden i.d.R. 21 Tage vor dem jeweiligen Wahltermin. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Wahltage auf Sonntagen liegen und die Registrierung bei den Wahlämtern normalerweise nur von Montag bis Freitag möglich ist.

Dass Wohnungslosigkeit ein Thema für den politischen Diskurs ist, liegt auf der Hand. Seit langem fordert die BAG W und andere Verbände eine Verbesserung bei den kommunalen Unterbringungsmöglichkeiten. Im Zuge der Corona-Pandemie stoßen viele Städte und Gemeinden an ihre Grenzen, allerdings scheint auch nicht überall der politische Wille vorhanden zu sein, Menschen ohne festen Wohnsitz eine angemessene Unterbringung zu ermöglichen.


Quelle: BAG Wohnungslosenhilfe (24.2.2021)