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Umgangsregelung in Zeiten von Corona

Kinder von getrennt lebenden Elternteilen werden oft zum Spielball der Auseinandersetzungen ihrer Eltern. Häufiger Streitpunkt ist die Umgangsregelung. Die Frage, wie oft Kinder ihre Eltern sehen, wird in der Regel durch private Absprachen zwischen den Beteiligten geklärt. Doch was, wenn ein Elternteil den Umgang 'coronabedingt' aussetzt oder verhindert?

Mit kaum einem Thema sind Familiengerichte häufiger befasst als mit der Regelung von Umgangskontakten zwischen Kindern und ihren getrennt lebenden Eltern. Die Auseinandersetzung mit den für alle Beteiligten emotional stark belastenden Fragen führt leider allzu häufig zu nachhaltigen psychischen Beeinträchtigungen bei den Kindern, oft auch bei den Eltern. Einer der häufigsten Streitgründe: Eine*r der beiden Elternteile hält sich nicht an getroffene Absprachen oder lässt aus z.T. vorgeschobenen Gründen einen geplanten Umgangskontakt kurzfristig ausfallen. In der Corona-Krise erscheint vor allem letztgenannter Aspekt für Elternteile, die den Kontakt zwischen Kind und Ex-Partner*in verhindern wollen, eine 'willkommene' Ausrede zu sein, um ihren Willen durchzusetzen, glaubt man den Befürchtungen des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Das Argument einer erhöhten Ansteckungsrisikos wird Angaben des Verbandes zufolge vermehrt genutzt, um unerwünschte Umgangskontakte zu verhindern.

Zwar hat die Bundesregierung darauf aufmerksam gemacht, dass bestehende Umgangsvereinbarungen auch während der Krise aufrechtzuerhalten sind, doch wiegen die Kontaktbeschränkungen für viele Elternteile als zusätzliche Hürde, um den Kontakt zu ihrem Kind zu halten. Der Pressesprecher des ISUV, Josef Linsler, stellt heraus: „Das Familienrecht geht davon aus - ob in der Krise oder im ganz normalen Alltag - jeder Umgangskontakt mit einem Elternteil steht im Interesse des Kindswohls. Gerade in der Krise ist der Umgang mit Mutter und Vater vorrangig.“ Das Argument eines allgemein erhöhten Infektionsrisikos stehe nicht über dem Grundrecht der betroffenen Eltern, ihr Umgangsrecht ausüben zu können.

Aus Sicht des ISUV ist trotz des Hinweises der Bundesregierung eine rechtliche Schärfung erforderlich, um etwaige Lücken zu schließen: „Aus der Krise lernen heißt für uns das Familienrecht krisenfest machen", fodert Zimmer. „Es hat sich gezeigt und zeigt sich weiterhin, Eltern, die trotz Trennung und Scheidung gemeinsam erziehen, kommen am besten durch die Krise."

Der ISUV ist eine gemeinnützige Organisation, die Menschen in familien- und unterhaltsrechtlichen Fragen berät. Nach eigenen Angaben verfügt er über aktuell ca. 5000 Mtglieder und ist somit der größte Familienrechtsverband in Deutschland.