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Sechs Forderungen für eine Stärkung von Familien

In einem Positionspapier fordert die Diakonie eine bessere Ausstattung für Angebote nach § 16 SGB VIII, der Norm für allgemeine Beratungsangebote in der Kinder- und Jugendhilfe. Sechs Punkte sind aus Sicht des evangelischen Wohlfahrtsverbandes besonders wichtig.

Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung seien im Bund und in den Ländern oftmals nicht dem Ressort „Kinder- und Jugendhilfe“ zugeordnet, heißt es in dem Papier der Diakonie. Dies führe dazu, dass diese Bereiche bei den öffentlichen Kostenträgern nicht als Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe verstanden würden. Folglich mangele es an einer ausreichenden finanziellen Absicherung, z.B. für zum Teil dringend benötigte und stark nachgefragte Familienberatungsstellen.

Aufgrund dieser Mangelsituation stellt der evangelische Bundesverband insgesamt sechs Forderungen auf:

  1. Es sollen flächendeckend Angebote zur Verfügung stehen, die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz und Selbsthilfekrft stärken, z.B. Bildungs- und Beratungsangebote.
  2. Die Angebote müssen in angemessener Weise im Sozialraum der Menschen zur Verfügung stehen. Dies sei eine kommunale Pflichtaufgabe.
  3. Bundesweit muss eine bedarfsdeckende und dauerhafte Finanzierung sichergestellt sein.
  4. Sozialraumorientierte Familien- und Jugendhilfe soll gesetzlich verankert werden.
  5. Bundesweit sollen mit Blick auf die soziale Infrastruktur Bedarfserhebungen durchgeführt werden, damit eine systematische Planung erfolgen kann.
  6. Bund und Länder müssen Anreize für die Kommunen schaffen, damit diese Strukturen schaffen, die den Familien zu Gute kommen.

Das ausführliche Positionspapier finden Sie auf den Seiten der Diakonie Deutschland.


Quelle: Mit Informationen des Diakonie Bundesverbands vom 1.7.2019