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Schutzmaßnahmen für Frauen beschlossen

Viele Sozialverbände haben es befürchtet: Die Ausgangsbeschränkungen und die damit verbundene soziale Isolation von Familien führen vielerorts zu erhöhtem Druck und Konflikten. Leidtragende sind oft Frauen, die sich der Gewalt ihrer Partner ausgesetzt sehen. Bund und Länder haben sich zur Problematik geäußert und erste Maßnahmen beschlossen.

So notwendig die im Zuge der Krise verhängten Ausgangsbeschränkungen aus epidemiologischer Sicht sein mögen, so kritisch sind für viele Familien ihre Folgen. Die soziale Isolation, verbunden mit wirtschaftlichen Sorgen und der Situation, dass sich oftmals zu viele Personen auf zu engem Raum aufhalten, führt zu heftigen Spannungen und Konflikten in den Familien. Aus diesem Grund hat das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit den Bundesländern kurzfristige Hinweise gegeben und bestehende Hilfestrukturen in Teilen ausgeweitet.

Neben der Aufrechterhaltung der etablierten Hotlines ('Gewalt gegen Frauen': 08000 116016; 'Schwangere in Not': 0800 4040020) und einer Antragsfristverlängerung für das Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ steht vor allem der Versuch einer Stärkung der Frauenhausarbeit im Vordergrund. Bekanntermaßen reichten die Kapazitäten in den Schutzhäusern für von Gewalt betroffenen Frauen schon vor der Krise nicht aus. Fachverbände und Praktiker*innen machen schon lange auf diesen Umstand aufmerksam - ohne dass die Politik zu einer grundsätzlichen Verbesserung der Lage bereit gewesen ist. 

Anmietung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen vorgesehen

Offensichtlich ticken die Uhren in der Krise aber anders. Durch die große mediale Aufmerksamkeit steht das Thema 'häusliche Gewalt' plötzlich weit oben auf der politischen Agenda. Konkret haben sich das Bundesfamilienministerium und Vertreter*innen der Bundesländer daher zu folgenden Maßnahmen entschieden:

  • Um der erhöhten Nachfrage in den Schutzeinrichtungen nachzukommen, sollen auf kommunaler Ebene 'pragmatische' Lösungen gefunden werden. Hier geht es vor allem um kurzfristige Anmietungen von Hotelzimmern und Ferienwohnungen, die betroffenen Frauen zur Verfügung gestellt werden sollen.
  • Der Bestand der Frauenhäuser soll durch den Corona-Sozialschutzschirm gesichert werden. Aktuelle Einnahmeeinbußen, z.B. durch erzwungene Schließungen, können so kompensiert werden.
  • Viele Prostituierte sind aufgrund der Zwangsschließungen von Bordellen von Obdachlosigkeit bedroht. Dadurch dass die Sexarbeiter*innen derzeit keine Einnahmen erzielen können, fehlen ihn auch die finanziellen Mittel für alternative Übernachtungsmöglichkeiten. Die Bordelle sollen für die Prostituierten selbst daher geöffnet bleiben. Wörtlich heißt es in einer Mitteilung des BMFSFJ: "Die Schließung von Prostitutionsbetrieben bedeutet nicht, dass Sexarbeitende nicht mehr in diesen übernachten dürfen."

Die Polizei wird in der gemeinsamen Verabredung von Bund und Ländern dazu angehalten, Gewalttäter konsequent aus den Wohnungen zu verweisen: "In der aktuellen Situation sollten alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, den Täter aus der Wohnung zu verweisen, um Frauen und Kinder zu schützen."