Sabine Weiss: „Information ja, Gesetzesänderung nein!“

29.04.2018 | Gesundheitswesen | Nachrichten

In der Debatte um eine mögliche Änderung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches (StGB) meldete sich Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit jetzt zu Wort. Eine Novellierung des Strafgesetzbuches ist aus ihrer Sicht der falsche Weg. Sie appellierte, sich darauf zu konzentrieren, dass Frauen alle Informationen bekommen, die sie brauchen. 

„Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein ärztlicher Eingriff wie jeder andere. Wenn Frauen sich damit auseinandersetzen, befinden sie sich in einer schwierigen Lage und dürfen nicht alleine gelassen werden. Sie brauchen alle notwendigen Informationen, um in dieser Ausnahmesituation eine informierte Entscheidung treffen zu können. Dafür müssen wir aber nicht den Paragrafen 219a StGB abschaffen", so  Weiss.

Das Werbeverbot sei Teil eines ausgewogenen Konzepts für den Schutz des ungeborenen Lebens, auf das man sich vor über 25 Jahren nach langen gesellschaftlichen Debatten geeinigt habe. Es sei eine wohlüberlegte Entscheidung. Eine Novellierung des Strafgesetzbuchs sei deshalb der falsche Weg, so Weiss weiter. "Wir müssen uns jetzt darauf konzentrieren, was wirklich wichtig ist: Frauen müssen in dieser schwierigen Situation alle Informationen erhalten, die sie brauchen und auch wissen, an wen sie sich wenden können. Darüber werden wir innerhalb der Bundesregierung sprechen."


Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Gesundheit vom 25. April 2018