Reaktionen auf geplante Überprüfung von Bildungs- und Beratungseinrichtungen in Hessen

15.12.2017 | Soziale Arbeit

Nachdem Ende November die Planungen der hessischen Landesregierung öffentlich wurden, ab dem 1. Januar 2018 alle in Hessen geförderten Projekte im Bereich Extremismusprävention und Demokratieförderung vom Verfassungsschutz auf „Zuverlässigkeit" überprüfen zu lassen, reagierten viele betroffene Träger empört. Sie empfanden dieses Vorgehen, das offenbar mit einem entsprechenden Passus im Verfassungsschutzgesetz-Entwurf rechtlich legitimiert werden soll, als grundsätzliches Misstrauen gegenüber den teils langjährig engagierten Akteure wie der Bildungsstätte Anne Frank oder dem Haus am Maiberg der Diözese Mainz.

Der Bundesverband Mobile Beratung dokumentierte Reaktionen und Pressemeldungen zu den Vorgängen und nahm selbst Stellung zu den angekündigten „Änderungen in der Extremismusprävention“. Seinen Informationen zufolge haben Proteste dazu geführt, dass das Land Hessen und die beiden regierungstragenden Fraktionen die Planungen überdenken. Alle bisher geförderten Träger werden demnach keiner Prüfung unterzogen, der Innenminister und die Fraktionsvorsitzenden von CDU und Grünen betonen die Wichtigkeit der Arbeit und die notwendige vertrauensvolle Partnerschaft.

Es bleiben für den Bundesverband, der fachliche Vernetzung der Mobilen Beratungsteams fördert und deren Interessen vertritt, allerdings weiterhin Fragen offen. Heiko Klare, einer seiner Sprecher sagte: Welche Rolle die angekündigten Überprüfungen in ‚Verdachtsfällen' spielen werden ist noch genauso ungeklärt wie die Frage, welche rechtlichen Regelungen im Bereich der Extremismusprävention in Hessen zukünftig geplant sind." Man werde die weiteren Entwicklungen daher weiter kritisch begleiten. 

Mehr Informationen unter www.bundesverband-mobile-beratung.de/category/aktuelles/


Quelle: Mitteilung des Bundesverbandes Mobile Beratung vom 11. Dezember /15. Dezember 2017