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Psychotherapie: Weiterhin lange Wartezeiten

Seit 2017 ist eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie in Kraft, die Patient*innen einen deutlich schnelleren Zugang zu einer psychotherapeutischen Erstsprechstunde ermöglichen sollte. Im Ergebnis bekommen Patient*innen nun zwar schneller einen Termin für ein Erstgespräch, doch fehlen nach wie vor Kapazitäten für reguläre Richtlinien-Therapien.

Zu diesen Befunden kommt die Bundesregierung, an die eine kleine Anfrage von einigen Abgeordneten sowie der FDP-Fraktion gerichtet wurde. Demnach hat sich von 2017 bis 2019 die Anzahl derjenigen, die sich mit einer Anfrage für ein Erstgespräch bei einem*einer Psychotherapeut*in an die Terminservicestellen  (TSS) der Krankenkassen gewandt haben, beinahe verdoppelt. Während 2017 ca 61.000 eingegangene Vermittlungsversuche verzeichnet wurden, lag dieser Wert im vergangenen Jahr bei ca. 132.000. 2018 wurden ca. 99.000 Anfragen registiert.

Auch die Geschwindigkeit bei der Terminvermittlung konnte durch die Einrichtung der TSS offensichtlich gesteigert werden. So lag der Anteil der fristgerechten Vermittlung, also innerhalb von vier Wochen, 2019 bei ca. 89%. 2018 hatte lag der Wert nach Angaben der Bundesregierung noch bei ca. 85%. Einher geht dies offensichtlich auch mit einer deutlichen Steigerung an durchgeführten Sprechstunden von ca. 4,35 Mio. (2017) auf ca. 7,7 Mio. im vergangenen Jahr.

Trotz dieser positiven Befunde zeigt sich allerdings, dass das eigentliche Problem der fehlenden Therapiekapazitäten noch nicht gelöst wurde. Das Nadelöhr hat sich lediglich verschoben: Warteten die Patient*innen vor der Reform auf ein Erstgespräch, warten sie nun auf einen Therapieplatz. Dies zeigte auch Ergebnisse einer Befragung des Deutschen Psychotherapeutenverbandes (DPtV) unter gut 3000 Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Kaum verwunderlich: Besonders dort, wo viele Einwohner*innen auf wenige Therapeut*innen treffen, dauert es oft Monate bis eine sogenannte Richtlinien-Psychotherapie starten kann. Selbst Akutbehandlungen, also Hilfen für Menschen in schwersten Krisensituationen, können in schlecht versorgten Städten und Regionen erst nach ca. 5 Monaten beginnen.

Somit bestätigt sich, was von Anfang an kritisch angemerkt wurde: Die Änderung der Richtlinie hat nur eines von mehreren Symptomen in den Blick genommen. Es ist also zu befürchten, dass sich für Patient*innen und Therapeut*innen keine nachhaltigen Verbesserungen ergeben werden, solange es nicht genügend Therapieplätze gibt.