Profis der Berufsbetreuung beschließen neue Leitlinien und Berufsethik

Unter den Schlagworten "Selbstbestimmung, Wahrung der Menschenrechte, unterstützte Entscheidungsfindung" wollen die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer im größten deutschen Verband des Berufsstandes noch mehr unterstützen und beraten statt stellvertretend für ihre Klienten zu handeln. Sie verpflichten sich in der Weiterentwicklung von Berufsethik und Leitlinien konsequent dem Willen der Menschen, die sie unterstützen.

Das neue Regelwerk diskutierte und beschloss die Delegiertenversammlung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen (BdB), der nach eigenen Angaben mehr als 6.700 Mitglieder zählt, einstimmig.

Eine der Grundlagen: die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)

Die alten Leitlinien stammen aus dem Jahr 2005 und mussten der fortschreitenden Professionalisierung des Berufs angepasst werden. Im Fokus steht dabei die so genannte unterstützte Entscheidungsfindung – ein gemeinsames Verfahren, durch das der Klient befähigt wird, eigene Entscheidung in der persönlichen Lebensführung zu treffen. „Durch unterstützte Entscheidungsfindung wirken Klienten souverän am Entscheidungsprozess mit; ihr Selbstbestimmungsrecht wird gesichert. Dies ist aus unserer Sicht eine betreuungsrechtliche Pflicht", sagt Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB. Und weiter: „Zu den gegenwärtigen Rahmenbedingungen ist jedoch eine unterstützungsorientierte Betreuungspraxis nach den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention schwer möglich. Wir brauchen dringend mehr Zeit für die persönliche Arbeit mit unseren Klienten." Aktuell können Berufsbetreuer pro Klient und Monat durchschnittlich 3,3 Stunden abrechnen. Schon jetzt arbeiten Berufsbetreuer jedoch 4,1 Stunden pro Monat und Klient; sie leisten also 0,8 Stunden unbezahlte Mehrarbeit. Das hat die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz beauftragte Studie zur Qualität in der Betreuung belegt.  

Neue Fassung der Leitlinien und der Berufsethik - der erste Schritt

Thorsten Becker betont, dass die jetzt vorgelegte Fassung ständig weiterentwickelt wird: "Die darin formulierten Ansprüche für den Berufsalltag sind vor dem Hintergrund der aktuellen Rahmenbedingungen sehr hoch. Diesen Spagat müssen wir als Berufsverband moderieren."  Für die Umsetzung der UN-BRK ist aus Sicht des Verbandes die Professionalisierung der Berufsbetreuung nötig. Daher fordert der BdB seit Jahren einen transparenten Berufszugang auf Grundlage von Qualifikationskriterien, eine Fachaufsicht sowie eine Berufskammer.

Mehr Informationen unter www.bdb-ev.de


Quelle: BdB-Pressemitteilung vom 9. Mai 2018