Koalitionsvertrag: Modernisierung Betreuungsrecht angekündigt

Der Bundesverband der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (BdB) hatte lange darauf hingearbeitet: Jetzt haben sich CDU, CSU und SPD in In ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Betreuungsrecht zu modernisieren und die Berufsbetreuung in struktureller Hinsicht zu verbessern.

Der Verbandsvorsitzende Thorsten Becker kommentiert: „Die Formulierungen des BdB im Koalitionsvertrag zu lesen, das ist ein erster Erfolg! Gemeinsam werden wir nun die nächste Stufe nehmen auf unserem Weg zu besseren Rahmenbedingungen für die Berufsbetreuung."

Aus dem Koalitionsvertrag wird in einer Erklärung des Verbandes weiter wörtlich zitiert: „Im Einzelnen wollen wir den Vorrang sozialrechtlicher Hilfen vor rechtlicher Betreuung, die Qualität der Betreuung sowie Auswahl und Kontrolle von Betreuerinnen und Betreuern, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen („Unterstützen vor Vertreten"), sowie die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern stärken. Für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wollen wir ebenfalls zeitnah Sorge tragen."

Der Bundesverband begrüßt die Initiative im Koalitionsvertrag und fordert jetzt deren schnelle und konsequente Umsetzung. Dazu müsse der Bund umgehend die Gesetzesinitiative ergreifen. Und auch die Länder seien in der Pflicht, so Becker, denn "immerhin waren 13 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten an der Formulierung des Koalitionsvertrages persönlich beteiligt".


Quelle: Presseinformation des Bundesverbandes der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer vom 8. Februar 2018