Paritätischer zum Unionskompromiss: Einigung ist faktische Obergrenze auf Kosten von Familien

Als Obergrenze auf Kosten von Familien kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den Kompromiss von CDU und CSU zu einer Begrenzung der Aufnahme von Flüchtlingen. Faktisch werde eine Obergrenze von 200.000 Menschen definiert. Durch die geplante Begrenzung des Familiennachzugs seien dabei in erster Linie Familienangehörige von Schutzberechtigten von Verschärfungen betroffen.

„Vorschläge wie die Verhinderung des Familiennachzugs oder die dauerhafte Kasernierung in Aufnahmelagern sind mit den Menschenrechten kaum vereinbar und schlicht inhuman", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Auch die Absicht, durch weitere Abkommen nach dem Vorbild des umstrittenen EU-Türkei-Deals den Flüchtlingsschutz dauerhaft vor Europas Grenzen auszulagern und sich so aus der Verantwortung freizukaufen, sei perfide.

Der Verband appelliert an die politische und moralische Verantwortung der Politik: „Wir fordern alle demokratischen Parteien auf, sich deutlich von AFD und anderen Rechtspopulisten abzugrenzen und auch und gerade in der Asylpolitik den Menschenrechten zur Durchsetzung zu verhelfen. Humanität hatte in der Bundesrepublik noch nie eine Obergrenze und darf eine solche auch nie haben", so Schneider.


Quelle: Presseinformation des Paritätischen Gesamtverbandes vom 9. Oktober 2017