Opfer sexueller Gewalt können weiter Hilfe beantragen

Wer als Kind oder Jugendlicher im institutionellen Bereich sexuell missbraucht wurde, kann weiterhin Leistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem sexueller Missbrauch (EHS) beantragen. Neben dem Bund haben viele Institutionen die Vereinbarung zur Beteiligung am EHS verlängert: die Evangelische Kirche in Deutschland einschließlich der Diakonie Deutschland, die Deutsche Bischofskonferenz, die Deutsche Ordensobernkonferenz, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Kinderschutzbund, die Arbeiterwohlfahrt, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie das Land Berlin. Zudem ist jetzt auch Nordrhein-Westfalen als 14. Bundesland dem EHS beigetreten.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont: „Sexuelle Gewalt hinterlässt bei den Opfern tiefe Wunden, die - wenn überhaupt - nur schwer heilen. Menschen, die in der Kindheit oder Jugend sexuell missbraucht wurden, sind oft erst in der zweiten Lebenshälfte in der Lage, über ihr Leid zu sprechen und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ich freue mich sehr, dass neben dem Bund auch zahlreiche Institutionen und Länder die Antragsfristen verlängern werden. An die Beteiligten, die dies ablehnen, appelliere ich ihre Entscheidung zu überdenken. Dass immer noch Anträge eingehen, zeigt doch, wie wichtig es weiterhin ist, den Betroffenen zu helfen“, so Manuela Schwesig.

Das EHS unterstützt Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexuellen Missbrauch erlitten haben und die heute noch unter den Folgewirkungen leiden. Das Hilfesystem geht auf Empfehlungen des „Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch“ (RTKM) zurück. 

In den vergangenen Monaten war ein erhöhtes Antragsaufkommen festzustellen, teilte das Bundesfamilienministerium weiter mit. Als Folge daraus habe sich die Bearbeitungszeit für die einzelnen Anträge verlängert. Deshalb solle das System jetzt umfassend weiter entwickelt werden, damit Betroffene die dringend benötigten Hilfeleistungen schneller erhalten können.

Weitere Informationen zum Ergänzenden Hilfesystem finden Sie unter www.fonds-missbrauch.de


Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 12. Januar 2017