MDR-Magazin macht auf Ungleichbehandlung freiwilligen Engagements aufmerksam

Das Magazin des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) "Exakt" beschäftigte sich am Mittwoch mit dem Thema "Umstrittene Ungleichbehandlung beim Bundesfreiwilligendienst". Danach muss derjenige. der sich im Bundesfreiwilligendienst (BFD) engagiert und gleichzeitig Sozialhilfe bezieht, mit Abzügen beim sogenannten Taschengeld rechnen, einer Art Aufwandsentschädigung für die freiwillige Tätigkeit. Sozialämter handhaben es so auf eine Anweisung des Bundessozialministeriums hin, informiert MDR und bezieht sich auf den konkreten Fall einer 63jährigen Rentnerin, die sich als freiwillige Helferin im gemeinnützigen Ökozentrum der Stadt Magdeburg engagiert und ein Taschengeld in Höhe von 200 Euro erhielt. Ihr wurden laut MDR dafür 70 Prozent abgezogen. 

Kritisch äußerte sich dazu dem MDR gegenüber der Sozialrechtsexperte Dirk Feiertag aus Leipzig. Der Fall stelle eine Ungleichbehandlung dar, so der Fachanwalt. Denn anders als Sozialhilfeempfänger dürften Hartz-IV-Empfänger das Taschengeld aus dem BFD in voller Höhe behalten. MDR verwies auch auf ein Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein Westfalen zu dieser Frage. Auch der Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Dr. Gerhard Thimm, kommt in einem Interview zu Wort: "Am besten wäre es, man würde eine gesetzliche Änderung hinbekommen, indem man einfach die Regelung aus dem SGB II auch für das SGB XII übernimmt. Denn diese Ungerechtigkeit gehört abgeschafft."

Mehr dazu unter www.mdr.de/investigativ


Quelle: Pressemitteilung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) vom 25. Oktober 2017