Lebenshilfe-Positionen zur Assistenz von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung

Was sind die fachlichen und menschenrechtlichen Grundlagen zur Assistenz von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung? Dieser Frage ging die Bundesvereinigung Lebenshilfe nach. Hintergrund sind verkürzte Sichtweisen auf Assistenz in Verbindung mit dem unzulässig priorisierten Blick auf Kostenreduzierung, wie sie häufig anzutreffen seien, so die Lebenshilfe. 

Nach Ansicht des Fachverbandes werden dabei die komplexen und fachlich anspruchsvollen Anforderungen in der Unterstützung von behinderten Menschen unzureichend berücksichtigt.  In einer aktuellen Schrift „Der Marburger Beitrag zur Inklusion: Assistenz zur Selbstbestimmung" werde deshalb aufgezeigt, mit welchen Rahmenbedingungen und mit welchen fachlichen und persönlichkeitsbezogenen Qualifikationen Assistentinnen und Assistenten in der Unterstützung von Menschen mit Behinderung tätig werden können. Es werden Eckpunkte beschrieben, wie Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die ihnen angemessene Unterstützung durch fachqualifizierte und durch angelernte Personen erhalten können und für welche Unterstützungsbedarfe bei den Assistenzkräften fachliche Qualifikationen nötig sind. Dabei geht es auch um das  fachliche Profil von Professionellen in der Alltagsbegleitung (/Erwachsener) von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung in bewußter Abgrenzung von Pflege.

„Der Marburger Beitrag zur Inklusion: Assistenz zur Selbstbestimmung" kann für acht Euro bei der Lebenshilfe Hessen bestellt werden.

Mehr Informationen unter www.lebenshilfe.de


Quelle: Newsletter der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 6. April 2017