Kindesunterhalt: Falsches Signal der Familienrichter korrigieren!

Der Juristinnenbund hatte sich bereits zu Wort gemeldet, nun wehren sich Alleinerziehende gegen die Kürzung von Kindesunterhalt ab 2018. „Korrigieren Sie die Düsseldorfer Tabelle 2018!" Mit dieser Forderung wendet sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) an deren Urheber, die Familienrichter der Senate der Oberlandesgerichte und die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags.

Ab dem 1. Januar 2018 wurde durch sie bei den Unterhaltssätzen für Tren­nungskinder eine Verschiebung der Einkommensgruppen. Die Gruppe der Kinder, die künftig von Mindestunterhalt leben muss, wurde nach Einschätzung des Verbandes dadurch massiv vergrößert und umfasse nun alle Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis zu 1.900 Euro netto verdient (zuvor: 1.500 Euro).

Der Mindestunterhalt entspricht dem bloßen Existenzmini­mum, so VAMV, der von Kritikern bereits als nicht ausreichend für die Ver­sorgung von Kindern angesehen werde. 

Der VAMV erläutert das Problem so: Das Existenzminimum wurde durch den Gesetzgeber für 2018 zwar geringfügig erhöht: Sechs beziehungsweise sieben Euro bekommen die Kinder in der neuen Ein­kommensgruppe 1 damit im nächsten Jahr monatlich mehr Mindestunterhalt. Üblicherweise wird diese Erhöhung auf die Unterhaltssätze für Kinder, deren Eltern mehr verdienen, hochgerechnet. Doch diese Kinder sollen nächstes Jahr nicht nur leer ausgehen, sondern werden pauschal um eine ganze Einkommensgruppe herabgestuft und erhalten damit künftig zusätzlich zwischen 10 und 43 Euro im Monat weniger zum Leben. Durch die Um-Definition der Einkommensgruppen werden Unterhaltsverpflichtete so ab 2018 Geld auf dem Rücken ihrer Kinder sparen können, das diese dringend brauchen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Das will der Bundesverband für alleinerziehende Mütter und Väter so nicht hinnehmen. Seine Bundesvorsitzende Erika Biehn sagt: „Wir werden laut! In Zeiten, in denen die Armut in den Haushalten Alleinerziehender groß ist und die Bekämpfung von Kin­derarmut ganz vorne auf die politischen Agenda gehört, ist diese Entschei­dung der Familienrichter nicht nachvollziehbar. Das ist ganz entschieden ein falsches Signal. Hier muss die Frage nach der Legitimation der Richter­schaft als Urheber solcher Entscheidungen möglicherweise aufs Neue ge­stellt werden."

Der Offene Brief und die Düsseldorfer Tabelle im Vergleich 2017 und 2018 unter www.vamv.de/presse/pressemitteilungen/


Quelle: VAMV-Presseinformation vom 21. November 2017