Hartz IV weil BAföG nicht ausreicht?

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge gibt eine Arbeitshilfe für Fachkräfte in Jobcentern und Beratungsstellen zum Umgang mit einer komplizierten Rechtslage heraus.  

Nicht immer reichen die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Lebensunterhalt junger Menschen in der Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie dann zusätzliche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten. Die einschlägigen Regelungen sind jedoch komplex. Das führt zu Unsicherheiten, ob Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung bestehen und wie hoch sie gegebenenfalls sind. Die vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge herausgegebene Arbeitshilfe zeigt in übersichtlicher Form, wann die Regelungen des SGB II als ergänzende Leistungen für Auszubildende greifen. Sie richtet sich vorrangig an Fachkräfte in Jobcentern und Beratungsstellen.  

Die Arbeitshilfe ist abrufbar unter www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/dv-02-17-existenzsicherung-azubis.pdf (PDF-Dokument)


Quelle: Pressemeldung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 19. Oktober 2017