Giffey: "Wir müssen die Arbeitsbedingungen in den sozialen Berufen verbessern".

Die neue Bundesfrauenministerin, Dr. Franziska Giffey, meldete sich zum diesjährigen Aktionstag gegen die ungerechte Bezahlung von Frauen und Männern, dem Equal Pay Day, zu Wort. Sie forderte stärkere Anstrengungen gegen Lohnungerechtigkeit, mit besonderem Fokus auf Sozial- und Pflegeberufe.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegt die Lohnlücke nach wie vor bei 21 Prozent. „21 Prozent Lohnunterschied sind ein Skandal", sagte Giffey: „Frauen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Männer. Trotzdem gibt es Unterschiede in der Bezahlung. Ich sage deutlich: Frauen verdienen mehr!

Um zu mehr Lohngerechtigkeit zu kommen, setzt Giffey auf die Umsetzung des Rückkehrrechts von Teilzeit in Vollzeit sowie gute Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen vor allem in den Sozial- und Pflegeberufen. „Erzieherinnen und Erzieher, Pflegerinnen und Pfleger sind knapp - auch deshalb, weil sie nicht gut bezahlt werden. Wir müssen die Arbeitsbedingungen in den sozialen Berufen verbessern. Das steht im Koalitionsvertrag, das werden wir umsetzen. Denn gute Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen sind eine Frage der Gerechtigkeit für Frauen und auch für Männer."

Unternehmen und Öffentlicher Dienst gefordert 

Auch dem Entgelttransparenzgesetz schreibt Giffey eine wichtige Rolle als "Schlüssel zu mehr Lohngerechtigkeit" zu. Das im Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz schreibe den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" ausdrücklich fest. Unternehmen und öffentlicher Dienst sollen sich mit den Ursachen der Lohnlücke auseinandersetzen, so Giffey.

Mehr Transparenz in Lohn- und Gehaltssystemen soll mit dem individuellen Auskunftsanspruch, der Aufforderung zu betrieblichen Prüfverfahren und der Berichtspflicht für große Unternehmen erreicht werden. die Bundesfrauenministerin verweist auf den Koalitionsvertrag, in dem festgelegt sie, dass für das Entgelttransparenzgesetz bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gezielte Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene geschaffen und zertifizierte Prüfverfahren für Unternehmen angeboten werden sollen.

 


Quelle: Presseinformation des Bundesfrauenministeriums vom 16. März 2018