Jonathan Gonzalez / Unsplash

Wolfram-Keup-Förderpreis: Siebte Ausschreibung für Forschung und Praxis zum Thema Sucht

Forschende oder therapeutisch behandelnde Personen und Institutionen, die sich mit dem Thema Sucht beschäftigen, können sich bis Oktober 2021 auf den vom Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. (buss) mit 2.000 € ausgeschriebenen Wolfram-Keup-Förderpreis bewerben.

Der Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. (buss) vergibt zum siebten Mal den „Wolfram-Keup-Förderpreis“ für die beste wissenschaftliche oder praxisorientierte Arbeit auf dem Gebiet der Entstehung und Behandlung von Substanzmissbrauch, Substanzabhängigkeit oder Verhaltenssucht.

Aus dem Nachlass des Projektes „Frühwarnsystem zur Erfassung von Veränderungen der Missbrauchsmuster chemischer Substanzen in der Bundesrepublik Deutschland“, das Professor Wolfram Keup initiiert und bis zu seinem Tod am 4. Januar 2007 geleitet hat, wird zur Erinnerung an den Stifter alle zwei Jahre der „Wolfram-Keup-Förderpreis“ öffentlich ausgeschrieben und vergeben.

Alle Personen und Institutionen, die sich in der wissenschaftlichen Forschung oder der therapeutischen Behandlungspraxis mit dem Thema Sucht beschäftigen, sind aufgefordert, sich mit eigenen Untersuchungen oder Projekten um den Wolfram-Keup-Förderpreis 2022 zu bewerben. Die vorgelegten Arbeiten müssen sich mit der Entstehung oder der Behandlung von Substanzmissbrauch, Substanzabhängigkeit oder Verhaltenssucht beschäftigen. Dabei kann es sich um wissenschaftliche Studien handeln, aber auch um die Realisierung von Präventionsmaßnahmen oder die Erprobung von Behandlungskonzepten. Der Förderpreis ist mit einem Preisgeld von 2.000 € ausgestattet.

Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2021. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der zentralen Fachveranstaltung des buss im Frühsommer 2022, deren finale Planung derzeit noch aussteht.

Weitere Details finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen auf www.suchthilfe.de.


Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. vom 14.4.2021