Familienverbände mahnen: Wechselmodell darf nicht Regelfall werden

Deutscher Kinderschutzbund, Deutsche Liga für das Kind und Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sind sich einig: Das Wechselmodell ist als gesetzlich zu verankerndes Leitmodell ungeeignet. Sie reagieren damit gemeinsam auf Ankündigungen der Justizministerkonferenz, die sich im Frühjahr für eine Prüfung einer gesetzlichen Regelung des Wechselmodells ausgesprochen hat- kurz nach der vielbeachteten Entscheidung des BGH, dass das Wechselmodell unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. In einer gemeinsamen Erklärung mahnen die Verbände an, dass das Wechselmodell nicht zum Regelfall werden dürfe. Vorrang müsse immer das Kindeswohl haben.

Gemeinsam weisen die Verbände darauf hin, dass eine zeitlich annähernd gleichwertige elterliche Betreuung besondere Toleranz und eine belastbare Kommunikationsbasis der Eltern erfordert. Zudem sei das Wechselmodell oft kostenintensiver als das bisher überwiegend gelebte Residenzmodell und stelle auch an die betroffenen Kinder wegen des Pendelns zwischen Vater und Mutter eine besondere Herausforderung dar.

Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied im Deutschen Kinderschutzbund, erklärt dazu: "Kinder wollen regelmäßig guten Kontakt zu beiden Eltern haben und sollten nicht aus diesem Loyalitätskonflikt einem Lebensmodell zustimmen, das sie nicht überschauen können. Daher muss ihnen klar verdeutlicht werden, was es für sie konkret bedeutet, ein Wechselmodell zu leben. Das Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall würde diese Loyalitätskonflikte auf alle von Trennung betroffenen Kinder ausweiten."

"Das Wechselmodell ist ein anspruchsvolles Modell", sagt Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende. "Die Eltern müssen trotz Trennung kooperieren und sollten idealerweise in räumlicher Nähe wohnen. Im Einzelfall ist es eine gute Regelung, als gesetzlicher Standard ist das Wechselmodell allerdings nicht geeignet."

Auch das Alter des Kindes sei bei der Wahl des geeigneten Betreuungsmodells zu berücksichtigen. Besonders für Kleinkinder bis drei Jahren ist ein paritätisches Wechselmodell mit Pendeln und Übernachtungen eher nicht zu empfehlen, wird betont. Auch, wenn im Einzelfall das Wechselmodell durchaus im besten Interesse eines Kindes liegen könne, berechtige das nicht, daraus eine Regelvermutung abzuleiten, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind und Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut: "Bei anhaltenden Konflikten der Eltern kann häufiges Pendeln zwischen Mutter und Vater für das Kind eine große Belastung sein."

Nach Ansicht der drei Verbände tragen folgende Faktoren zu einem Gelingen des Wechselmodells bei:

  • Das Kind sollte gleichwertige positive Bindungen an beide Elternteile haben, über das Wechselmodell altersgerecht informiert sein und es selbst wünschen.
  • Die Betreuungsregelungen sollten vor und nach der Trennung weitgehend ähnlich sein.
  • Auch müssen sich die Eltern flexibel auf sich verändernde Bedürfnisse des Kindes einstellen und gut miteinander kommunizieren und kooperieren können.
  • Entscheidend ist zudem, dass die Eltern in räumlicher Nähe zueinander leben und die finanziellen Mittel haben, um die Mehrkosten zu tragen.

Mehr Informationen zum Wechselmodell unter www.vamv.de/publikationen/publikationen-detail/article//wechselmodell-ist-das-was-fuer-uns/

Mehr zum Beschluss der Justizministerkonferenz, das Wechselmodell und seine Folgen zu überprüfen unter https://jm.rlp.de/de/themen/justizministerkonferenz-2017/beschluesse-der-fruehjahrskonferenz/

Presseerklärung des Bundesrichtshofes zur Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&sid=743963e5378f2d34515da278e60a1b76&nr=77517&pos=0&anz=2


Quelle: Presseerklärung des Deutschen Kinderschutzbundes, der Deutschen Liga für das Kind und des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter vom 20. Oktober 2017