Positionen der Fachverbände zur Umsetzung des BTHG

Durch die 75. Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderung wurde vor wenigen Tagen eine gemeinsame  Erklärung zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) verabschiedet. Unter dem Motto "Das Bundesteilhabegesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung umsetzen: Chancen nutzen – Risiken begrenzen erklären die Fachverbände ihren Willen, sich aktiv an der Umsetzung des
BTHG und der Umsetzungsbegleitung zu beteiligen. Die Fachbverbände kündigen an, bei der Umsetzung, Evaluation und Nachsteuerung die Interessen der Menschen mit Behinderung aktiv zu  vertreten.

Sie wollen die Entwicklung der Bundesempfehlungen für die Landesrahmenverträge aufmerksam begleiten und Einrichtungen und Dienste bei Modellprojekten im Zusammenhang mit der Trennung der Leistungen unterstützen. Sie fordern zugleich ihre Beteiligung an der forschungsbasierten Erarbeitung der endgültigen Festlegung des leistungsberechtigten Personenkreises ein. Zudem wollen sie die übrigen auf der Bundesebeneangesiedelten Vorhaben (Wirkungsuntersuchungen) im Blick behalten.

Insbesondere gehe es bei der Umsetzung darum Organisationen in den Ländern bei der Beteiligung unterstützen, da die Umsetzung vor allem auf Landesebene geschieht und Landesregierungen Regelungen treffen müssen.

Die gesamte Erklärung kann heruntergeladen werden unter www.diefachverbaende.de/aktuelles.html

Hintergrund
Zu dem Zusammenschluss der Fachverbände gehören der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe, der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, die Bundesvereinigung Lebenshilfe, Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie sowie der Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen. Nach eigenen Angaben repräsentieren diese Verbände etwa 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland.


Quelle: Aktuelle Meldung des Newsletters der Bundesvereinigung Lebenshilfe/ www.diefachverbaende.de