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Deutscher Verein empfiehlt Anspruch auf Nachholen eines Berufsabschlusses

Mit seiner ausführlichen Empfehlung setzt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge ein deutliches Signal in Richtung Politik: Um mehr Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit zu helfen, müssen die Maßnahmen stärker auf die persönlichen Bedürfnisse der SGB II-Empfänger ausgerichtet werden.

Der 'Deutsche Verein' gibt mit seinen Empfehlungen konkrete Hinweise, wie SGB II-Leistungsberechtigte besser in die Förderung beruflicher Weiterbildung einbezogen und die Förderinstrumente bedarfsgerechter ausgestaltet werden können. Inhaltliche Schwerpunkte der Empfehlung sind insbesondere die Anerkennung längerer und flexiblerer Lernzeiten, eine pauschalierte monatliche Weiterbildungsprämie während der beruflichen Weiterbildung, die verstärkte Förderung von Grundkompetenzen und ein Rechtsanspruch auf Nachholen eines Berufsabschlusses. Außerdem sollen durch eine praxisnahe Gestaltung der Lerninhalte auch Geringqualifizierte leichter Berufsabschlüsse nachholen können.

Stärkere Orientierung an Bedürfnissen der Leistungsberechtigten

In dem Konzeptpapier heißt es, mit dem Rechtsanspruch solle die Position der Leistungsberechtigten gestärkt werden. Um Abbrüche von Maßnahmen zu verhindern, müssten die Wünsche und Vorstellungen der Arbeitssuchenden deutlicher berücksichtigt werden. Hierbei sei auch wichtig, dass die Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Maßnahmen nicht mehr an das Alter oder eine 'positive Teilnahmeprognose' geknüpft werden sollten. Aus Sicht des Deutschen Vereins könnte zudem die Einführung modularer Ausbildungs- und Umschulungsmodelle hilfreich sein. Solche könnten die Chance erhöhen, dass sich Menschen mit negativen Bildungserfahrungen den Schritt in Richtung Abschluss einer Berufsausbildung zutrauten. 

„Geringqualifizierte Leistungsberechtigte sind einem deutlich erhöhten Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit ausgesetzt. Mehr als die Hälfte der Leistungsberechtigten hat keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss“, sagt Michael Löher, Vorstand des 'Deutschen Vereins'. Notwendig sei eine „verstärkte und bedarfsgerechte Förderung", um Langzeitarbeitsarbeitslosigkeit und dauerhaften Grundsicherungsbezug zu vermeiden. Auch Fachkräfteengpässe könnten so „gezielter bekämpft werden", ergänzt Löher.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts.Die Empfehlungen sind auf der Webseite des Deutschen Vereins abrufbar.


Quelle: Mit Informationen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 19.5.2020