Weiblich gelesene Person allein vor düsterem Hintergrund
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Der schwierige Weg aus dem Trauma: Dunkelfeld Menschenhandel

Sichtbarkeit, Risiken und Unterstützungsmöglichkeiten der Betroffenen

Im Rahmen der Online-Seminarreihe des Projekts „Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften“ (DeBUG) fand am 29.07.2021 eine Einführung zu Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene von Menschenhandel statt. Zur praxisnahen Fortbildung von Mitarbeitenden in der ambulanten und stationären Flüchtlingsarbeit referierten Larissa Hilt vom KOK e.V. (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel ) und Corinna Dammeyer von Nadeschda (Frauenberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel) über die Situation in Deutschland.

Auch wenn für sie das Risiko deutlich höher ist - nicht nur Migrant*innen sind von Menschenhandel betroffen. Auf den ersten Blick finden sich im Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung des BKA zum Jahr 2019 viele Betroffene mit deutschem Pass sowie in Deutschland sozialisierte betroffene Personen. Für die rechtliche Einordnung als Menschenhandel ist nämlich entgegen häufiger Annahmen kein Grenzübertritt nötig.

Ausbeutung hat dabei viele Erscheinungsformen. Im Deutschen Recht wird zwischen fünf Formen unterschieden: sexuelle Ausbeutung, Arbeitsausbeutung, Zwang zu strafbaren Handlungen, Betteltätigkeit und rechtswidrige Organentnahme. Häufig kommt es zu Überschneidungen bei verschiedenen Ausbeutungsformen. Und diese sind nicht immer klar ersichtlich – denn wie lässt sich feststellen, ob die betreffende Person die Tätigkeit freiwillig beziehungsweise unter welchen Umständen sie sie ausführt? Jede Person kann von Menschenhandel betroffen sein und Täter*innen sind nicht zwangsläufig organisierte Banden. Es können auch Bekannte, Familienangehörige oder Partner*innen sein.

Unsichtbarkeit der Opfer

Im Jahr 2019 wurden allein 427 Opfer in strafrechtlichen Verfahren des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung festgestellt – dabei ist jedoch wichtig zu beachten, dass es sich hierbei nur um die Fälle handelt, die zu einem abgeschlossenen Ermittlungsverfahren geführt haben. So ist laut KOK von einer deutlich höheren Dunkelziffer auszugehen, die allerdings äußerst schwer zu ermitteln ist.

Unter diesen 427 erfassten Opfern von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung sind laut Statistik des BKA 95% weiblich. Zwei Drittel von ihnen kommen aus Europa und etwa 22 % haben eine deutsche Staatsangehörigkeit. Dies lässt Expert*innen allerdings gerade mehr auf eine hohe Dunkelziffer schließen – unter den Klient*innen von Nadeschda z.B. haben lediglich fünf Prozent die deutsche Staatsangehörigkeit. Es lässt sich vermuten, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit durch die Behörden leichter identifiziert werden können: Gründe dafür können unter anderem in der besseren Aufklärung über die eigenen Rechte liegen, sowie darin, dass bei ihnen häufig mehr Vertrauen in Strafverfolgungsbehörden besteht oder sie ein besseres soziales Netzwerk zur Verfügung haben.

Abgesehen davon, dass Betroffene häufig stark isoliert werden, ist die Angst vor Behörden oder vor den Täter*innen oft zu groß. Sie stehen unter Druck z.B. Schulden abarbeiten zu müssen. Eine Rolle können dabei auch Familienangehörige spielen, die teilweise selbst Druck ausüben oder aber durch die Täter*innen bedroht werden. Nicht nur diese Tatsache macht die Erfahrung der Ausbeutung zu einem äußerst schambehafteten Thema und für die Betroffenen deshalb umso schwieriger, sich auf Hilfe einzulassen. Zum Teil wissen Betroffene auch gar nicht, dass ihre Situation nach deutschem Recht strafbar ist.

Migration macht vulnerabel für Ausbeutung

Im Zuge einer Migration entstehen laut KOK viele Faktoren, die das Risiko Opfer von Menschenhandel zu werden deutlich erhöhen. Ein wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen Herkunfts- und Zielland oder gesellschaftliche Ungleichheit innerhalb des Herkunftslandes (wie z.B. schlechtere Berufschancen für Frauen), generelle Perspektivlosigkeit und hohe Verschuldungen führen dazu, dass sich Personen in scheinbar ausweglose Situationen begeben müssen. Häufig sehen sich Betroffene verantwortlich, ihrer Familie den Lebensunterhalt zu sichern und dabei keine andere Möglichkeit als auf die Angebote der Täter*innen einzugehen - oder es gibt schlichtweg keine anderen Möglichkeiten.

Begünstigend kommt hinzu, dass es in Deutschland und anderen Ländern Europas einen vergleichsweise restriktiven Zugang zum Arbeitsmarkt gibt. Besonders für Migrant*innen ist der Zugang aufgrund fehlender Qualifikation oder Anerkennung ihrer Qualifikation sowie anderer Barrieren erschwert bzw. nur in sehr prekären Berufsfeldern möglich. Die eingeschränkte Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsmarkt trägt an dieser Stelle deutlich ihren Teil zur hohen Vulnerabilität von Migrant*innen bei: Sie finden nur Zugang zu Branchen, die besonders anfällig für Ausbeutung sind. Es handelt sich um schlecht kontrollierbare Bereiche wie die Sexarbeit oder -industrie, haushaltsnahe Dienstleistungen, Gastronomie- & Hotelgewerbe, Landwirtschaft und Saisonarbeit, in denen häufig keine Qualifikationen nötig sind. Auf diese Weise entwickeln sich wesentlich leichter Abhängigkeiten.

Die Ausbeutung beginnt dabei häufig nicht erst in Deutschland, sondern bereits im Herkunftsland oder auf dem Weg. Nicht selten kommt es zu es Konstellationen, bei denen Menschen freiwillig nach Europa emigrieren und es im Erstaufnahmeland zur Ausbeutung kommt, woraufhin sie innerhalb Europas weiter fliehen. Das nimmt ebenso Einfluss auf die Zahlen des Bundeskriminalamt, da sich die Betroffenen zwar in Deutschland, die Täter*innen aber in anderen Ländern befinden und deshalb nicht in der Statistik erfasst werden. Deshalb unterscheiden sich laut KOK die Zahlen der Fachberatungsstellen von denen des BKA so stark. Es käme nicht bei allen Fällen der Beratungsstellen zu einem Ermittlungsverfahren oder zu dessen Abschluss, teils tätigten die Klient*innen keine Aussage bei den Strafverfolgungsbehörden. Nicht zu vergessen, aber auch nicht zu erfassen, sind dabei auch die vermuteten Zahlen von Betroffenen, die nie in einer Beratungsstelle ankommen.

Die europäische Migrationspolitik als Risiko

Die Beschleunigung der Asylverfahren im Kontext eines sogenannten sicheren Herkunftslandes birgt besonders für Schutzsuchende ein Risiko, weil sie so kaum Chancen haben ihre Fluchtgründe darzulegen. Bei einem beschleunigten Asylverfahren muss innerhalb einer Woche ab Stellung des Antrags über diesen entschieden werden. Gerade für Betroffene von Menschenhandel ist es unter diesen Umständen schwierig, ihre Situation richtig darzustellen, da es innerhalb einer so kurzen Zeit die Herstellung der nötigen Vertrauensbasis, um sich zu öffnen, kaum möglich ist.

Nach der Einführung der Dublin-III-Verordnung kommt es häufig zur Anwendung des Kriteriums der Ersteinreise. Danach ist der Staat zur Durchführung eines Asylfahrens verpflichtet, in dem die asylsuchende Person zum ersten Mal die EU-Grenzen irregulär überschritten hat (häufig Italien oder Griechenland). Allerdings kann Deutschland, wenn sich die betroffene Person in Deutschland befindet auch vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen und das Asylverfahren übernehmen. Auf diese Übernahme hat die betroffene Person allerdings keinen rechtlichen Anspruch. Die Entscheidung liegt im Ermessen des BAMF. Laut der zum KOK zugehörigen Fachberatungsstellen wird immer seltener vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht. Das ist problematisch, denn in der Regel ist die Gefahr einer Reviktimisierung und erneuten Ausbeutung im Ersteintrittsland deutlich höher.

Aufgrund der im Dublin-Verfahren knapp bemessenen Fristen gibt es häufig wenig Zeit. Umso wichtiger ist es bei Verdacht auf Menschenhandel oder Ausbeutung in der Arbeit mit Asylsuchenden so schnell wie möglich eine Fachberatungsstelle und die Sonderbeauftragten für Opfer von Menschenhandel mit einzubeziehen.

Zugang zur Fachberatungsstelle

Betroffene von Menschenhandel haben durch die EU-Menschenhandels- sowie die Aufnahmerichtlinie ein Recht auf Unterstützung und Beratung durch eine Fachberatungsstelle. Wie genau kann diese Unterstützung aussehen? Bei Nadeschda wird die Beratung in einigen Sprachen angeboten und im besten Fall wird kein*e Dolmetscher*in benötigt: Die Sprache ist häufig der Türöffner und macht es Betroffenen leichter, über ihre Erfahrungen zu sprechen.

Tortendiagramm zu Vermittlungswegen in die Beratungsstelle Nadeschda

Vermittlungswege der Ratsuchenden bei Nadeschda nach dem Jahresbericht 2020
 

Zu Beginn wurde bereits deutlich, dass es schwierig ist, die Betroffenen zu identifizieren. Bei Nadeschda werden etwa 53% der Klient*innen durch andere Beratungsstellen vermittelt, wie z.B. Migrationsberatungsstellen. Bei vielen der Selbstmelder*innen und durch private Personen Vermittelten aus dem Bereich der Sexarbeit kommt die Vermittlung z.B. durch Kund*innen zustande. Im Berichtszeitraum sind 51% unter 30 Jahre alt, ein Drittel unter 25. Für viele der jungen Betroffenen, die aus der sexuellen Ausbeutung zu Nadeschda kommen, waren die sexuellen Kontakte ihre ersten.

Erste Schritte einer Fachberatungsstelle

Die Beratungsstelle sorgt für eine erste Versorgung und eine sichere Unterbringung, möglichst dezentral und vom Tatort entfernt, sodass sich die betroffene Person auch wirklich sicher fühlen kann und kein Kontakt zu den Kreisen der Täter*innen besteht. Während die betroffene Person in diesem Schutzraum ankommen kann, wird sie über ihre Möglichkeiten aufgeklärt, kann überlegen, ob sie in einem Verfahren aussagen möchte. Alle Möglichkeiten zur Unterstützung werden dabei nach Möglichkeit und auf Wunsch der Betroffenen von der Fachberatungsstelle eingeleitet und begleitet. Vor allem aber brauche es erst einmal Zeit, betont Corinna Dammeyer von Nadeschda.

Bei Personen im Asylverfahren, die Opfer von Menschenhandel waren, besteht aufgrund besonderer Schutzbedürftigkeit das Recht, nicht in einer Sammelunterkunft untergebracht zu werden. Für diesen Fall wird eine Unterbringung in einer Schutzwohnung bzw. einem Frauenhaus gesucht. Selbst wenn es in Sammelunterkünften getrennte Etagen für Frauen gibt, haben einige Betroffene durch ihre Erlebnisse und Traumatisierung große Angst: eine Unterbringung dort würde eine zu große psychische Belastung darstellen.

Für den Fall, dass sich die betroffene Person entscheidet, in einem Verfahren vor Gericht auszusagen, muss dies natürlich gut begleitet werden. Bis auf die Vernehmungen sind die Vetreter*innen der Fachberatungsstelle mit dabei: da sie kein Zeugnisverweigerungsrecht haben, würde eine Begleitung hier für den Falle einer Ladung vor Gericht das Vertrauensverhältnis zur betroffenen Person gefährden. Kommt es zu einem Strafverfahren und zu einer Aussage vor Gericht, ist eine gute Beziehung zur begleitenden Person besonders wichtig. Da die Betroffenen hier den Täter*innen häufig das erste Mal seit der Tat wieder gegenübersitzen und im kleinsten Detail von der Tat Berichten müssen, kommt es nicht selten zur Retraumatisierung.

Normalisierung des Alltags der Betroffenen

Es kann anderthalb Jahre dauern, bis es zu diesem Strafverfahren kommt. Für diese Zeit gilt es, eine gute Stabilisierung zu ermöglichen. Dabei hat sich gezeigt, dass der Besuch von Sprachkursen einen fast therapeutischen Effekt habe, so Dammeyer. Viele Klient*innen könnten so einen ganz normalen Tag-Nacht-Rhythmus etablieren. Zudem sei es hilfreich für die Betroffenen, in Kontakt mit Menschen zu kommen, die nichts weiter von ihnen erwarten, als zuzuhören, darüber hinaus wünschen sich die Betroffenen häufig einen Zugang zu Bildung, den viele vorher nicht hatten. Wie wichtig diese Normalisierung des Alltags ist, hat sich auch während der Covid-19-Pandemie gezeigt, durch deren Einfluss viele von ihnen deutlich stärker von Isolation und Einsamkeit betroffen waren.

Besonders am Angebot von Nadeschda ist, dass es zusätzlich zu den hauptamtlichen Mitarbeiter*innen auch Ehrenamtliche gibt, die aus den Herkunftsländern der Betroffenen stammen. Unter diesen Ehrenamtlichen gibt es einen Pool von Frauen, die selbst ehemalige Klient*innen der Beratungsstelle waren: Sie werden von der Beratungsstelle als Alltagslots*innen ausgebildet. Gegen eine Aufwandsentschädigung begleiten sie andere Betroffene in ihrem Alltag. Da sie selbst einmal betroffen gewesen sind, wissen sie Bescheid, worauf es dabei ankommt und können sich auf ganz andere Weise in deren Lebenssituation einfühlen. Darüber hinaus lassen sie auf diese Weise selbst die Opferrolle hinter sich, indem sie andere unterstützen und etwas zurückgeben können.

Fazit

Die Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel ist eine komplexe Aufgabe – nicht nur deshalb sollte bei Verdacht immer unverzüglich eine Fachberatungsstelle einbezogen werden. Die Fachberatungsstellen haben nicht nur Erfahrung damit welche Schritte nötig sind, sondern auch die notwendigen Vernetzungen. Die nächstgelegene Fachberatungsstelle lässt sich mit der Fachberatungsstellensuche des KOK finden.

Die deutsche Asylpolitik macht die Situation für Betroffene von Menschenhandel mit Migrationserfahrung sowie die Möglichkeiten diese zu unterstützen häufig deutlich schwerer - zunehmende Dublin-Rückführungen sorgen für eine erneute Gefährdung der Opfer. Durch jeweils landesweite Vernetzung von Täter*innen werden sie bei einer Rückführung in das Land, in dem die Ausbeutung stattfand, häufig wieder durch diese ausfindig gemacht und erneut ausgebeutet. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, ist die medizinische und psychologische Versorgung oft unklar. Im möglichen Ersteintrittsland Italien kommt hinzu, dass eine Unterbringung nicht gesichert ist und sie in sehr prekäre Lebensbedingungen abgeschoben werden.

Was bei der Auseinandersetzung mit dem Thema Menschenhandel auch nicht ausbleiben sollte, ist die hiesigen Faktoren kritisch zu betrachten, die die Entstehung von Ausbeutung begünstigen. Dabei übt der restriktive Zugang zum Arbeitsmarkt Deutschlands nicht nur auf die in diesem Beitrag vorwiegend benannten Betroffenen eine Form struktureller Gewalt aus. Das zeigte sich zuletzt im Jahr 2020 beim Tönnies-Skandal. Fraglich ist, ob die Enthüllung der dortigen Arbeitsbedingungen, die im Zusammenhang des Pandemiegeschehens ans Licht kamen, wirklich überraschend gewesen sein konnte. Hinweise darauf gab es bereits vorher, beispielsweise in einer Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei. Kritisiert wird hierdie Verfolgung von Arbeitsausbeutung Betroffener als Täter*innen bzw. als Pflichtige für die Sozial- und Steuerkassen und deren strafrechtliche Verfolgung. „Menschenhandel muss man deshalb von der illegalen Beschäftigungsseite bekämpfen. Hier ist der erste Ort, wo die modernen Sklaven aus dem Dunkeln ins Licht treten“ so das Statement.

Gesine Köster-Ries

 


DeBUG

Das Projekt „Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften“ (DeBUG) ist ein Projekt der Wohlfahrtsverbände Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland, Deutsches Rotes Kreuz, Der Paritätische Gesamtverband und AWO und wird im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

KOK e.V.

Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. ist ein Zusammenschluss von 39 Organisationen, welche sich für Betroffene von Menschenhandel und für von Gewalt betroffene Migrantinnen* einsetzen. Der KOK engagiert sich auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die Durchsetzung der Rechte und den Schutz Betroffener und agiert so als Schnittstelle zwischen Praxis, Politik und Öffentlichkeit.

Nadeschda

Die Frauenberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel (NADESCHDA)hat ihren Sitz in Herford und wurde 1997 gegründet. Sie ist für den Raum Ostwestfalen zuständig.

NADESCHDA wurde 1997 auf Initiative einer Gruppe von Frauen im Rahmen der Dekade „Kirchen in Solidarität mit den Frauen 1988 - 1998“ gegründet. Trägerin ist die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V.

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Kommentare (1)

Stefanie Zeller 23. Oktober 2021, 10:04

Sehr guter Artikel und sehr informativ! Ich würde mich gerne in dem Bereich fortbilden. Gibt es Master, Weiterbildungen, die empfehlenswert sind? Danke!

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