Bundesregierung setzt Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" ein

19.05.2018 | Sozialpolitik | Nachrichten

Mit dem erklärten Ziel, dass Alterssicherung leistungs- und tragfähig bleibt, hat die Bundesregierung die Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" eingesetzt. Sie soll ihren Bericht bis 31. März 2020 vorlegen.

Zum Hintergrund teilt die Bundesregierung mit: Ab 2020 gehen die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre in Rente. Die Arbeit verändert sich durch den digitalen Wandel maßgeblich. Beides wirke sich auf das System der Alterssicherung aus. Die neue Kommission soll sich damit befassen, wie das Rentensystem weiterhin gesichert und fortentwickelt werden kann. Bundesminister Heil hatte bereits Anfang Mai die Mitglieder vorgestellt. Der Bericht wird veröffentlicht.

Die unabhängige Kommission besteht nach Informationen der Bundesregierung aus zwei Vorsitzenden sowie acht Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft. Dazu kommen die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung und der zuständige Staatssekretär des Bundesarbeitsministeriums. Ein Staatssekretärsausschuss unterstützt die Kommission. Darin vertreten: das Bundeskanzleramt sowie die Ministerien für Arbeit und Soziales, Gesundheit, Wirtschaft, Familie, des Inneren und der Finanzen.

Am 6. Mai 2018 soll die Kommission zum ersten Mal tagen. 


Quelle: Die Bundesregierung informierte am 15. Mai 2018