Abgelegte OP-Maske
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BIVA-Pflegeschutzbund fordert Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert die Aufhebung der Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen innerhalb des Wohnbereichs, die nach den aktuellen Änderungen am Infektionsschutzgesetz ab 1. Oktober bundesweit gelten soll. „Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner wohnen dauerhaft in den Einrichtungen. Es ist ihr zuhause. Sie sind anders zu behandeln als Patienten im Krankenhaus, die sich nur für eine begrenzte Zeit dort aufhalten“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der Interessenvertretung für Pflegebetroffene. Die oftmals unverhältnismäßige Beschränkung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen in Pflegeeinrichtungen müsse endlich vorüber sein.

Das neue Infektionsschutzgesetz, das letzten Freitag im Bundesrat verabschiedet wurde, schreibt eine Maskenpflicht für die Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen in den dortigen Gemeinschaftsräumen vor. Selbst Beschäftigungsangebote im Wohnbereich wären dann nur noch mit FFP2-Maske möglich. Lediglich in den privaten Räumen dürfen sich die dort lebenden Menschen demnach ohne Maske aufhalten. „Das ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“, findet Stegger. Schließlich seien fast alle Bewohner:innen mehrfach geimpft und die medizinische Versorgung habe sich derart verbessert, dass man nicht mehr von einer Übersterblichkeit in den Einrichtungen sprechen könne. Dennoch wird keine andere Bevölkerungsgruppe derart stark in ihren Rechten eingeschränkt.

Demgegenüber habe das Tragen von Masken in Gemeinschaftsräumen im Pflegeheim auch handfeste negative Auswirkungen, die es zu berücksichtigen gelte. So würden demenziell veränderte Bewohner:innen oftmals Menschen, die eine Maske tragen, nicht erkennen oder Schwerhörigen würde die Kommunikation erschwert. Stegger: „Wir sprechen dabei von der Mehrzahl der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner, die nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Man hätte sie ebenso gut wieder auf ihren Zimmern einsperren können wie zu Beginn der Pandemie – ich dachte, das hätten wir überwunden.“

Wieder einmal sei eine Regelung, die im Krankenhaus vielleicht Sinn macht, für Pflegeheime nicht zu Ende gedacht worden. „Die Altenpflege wurde zum wiederholten Mal stiefmütterlich behandelt. Es ist etwas anderes, ob man in geschwächtem Zustand eine begrenzte Zeit im Krankenhaus oder ob man im Pflegeheim sein gesamtes Lebensende verbringt“, sagt Stegger. Gemeinschaftsbereiche seien der Kern des Lebens in der Einrichtung. Dort sollte es die freie Entscheidung der Bewohnerinnen und Bewohner sein, ob sie eine Maske tragen wollen oder nicht, fordert der BIVA-Pflegeschutzbund.


Quelle: Pressemitteilung des BIVA e.V. vom 22.09.2022