Drei Personen unter Regenschirmen
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Beiratsstudie „Gemeinsam getrennt erziehen“: Steilvorlage für ein notwendiges Update des Familienrechts und der Familienpolitik

04.11.2021 | Sozialpolitik | Nachrichten

Im Arbeitskreis 14 finden in dieser Woche „Ampel-Gespräche“ zu den Eckpunkten des Familienrechts und Familienpolitik statt. Einige Tage zuvor tauchte ein „Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ“ auf, das im Bundesfamilienministerium unter Verschluss gehalten wurde. An die Öffentlichkeit wurde die 170 Seiten lange „Beiratsstudie – Gemeinsam getrennt erziehen“ durch einen kleinen Verein, das „Forum Soziale Inklusion“ gebracht. – Warum wurde diese Beiratsstudie, verfasst von namhaften anerkannten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern von der Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht unter Verschluss gehalten?

Der Verband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt dieses „Gutachten" beziehungsweise die „Beiratsstudie". „Nach unserer Auffassung geben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wichtige und richtige Impulse, Maximen für eine schon seit acht Jahren angekündigte Reform des Familienrechts. Der Beirat ist ein Thinktank, er liefert für die Ampel-Gespräche wichtigen Input, an dem sich die Abgeordneten orientieren sollten", hebt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler hervor.

Das Gutachten erkennt und mahnt erheblichen Reformbedarf im Familienrecht an. Eine zentrale Forderung ist das Recht der Kinder auf beide Eltern – auch nach Trennung und Scheidung. Ziel muss eine Trennungsfamilie sein, die die Kinder gemeinsam, wenn auch als Paar getrennt erzieht.

Der Beirat hebt hervor, dass die Zeit nach der Trennung entscheidend ist, denn da werden die Weichen gestellt. Er empfiehlt Coaching, Mediation noch bevor man Trennung und Scheidung gerichtsanhängig macht. Ziel ist, die Eltern sollen dabei eigenständig Vereinbarungen treffen, wobei die Kinder im Mittelpunkt stehen. „Es ist richtig, diese Erfahrungen machen wir täglich beim ISUV-Coaching, die Eltern lassen sich vor der Trennung oder kurz danach am ehesten für eigenverantwortliche Lösungen zu gewinnen", stellt Linsler fest.

Auch beim Kindesunterhalt besteht nach Auffassung des Beirats Reformbedarf. Kritik wird geübt an der bisherigen Regelung, dass ein Elternteil, der 30 und mehr Prozent der Betreuung leistet, aber gleichzeitig 100 Prozent, sprich den vollen Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle zahlen muss. Der Beirat schlägt ein „Stufenmodell" vor, in dem Betreuung und Geldleistung in Relation zueinander gesetzt werden. „Der Beirat spricht sich für die Maxime gemeinsam betreuen, gemeinsam bezahlen als Leitlinie für Trennungsfamilien aus. Nach unserer Auffassung ist dieser Grundsatz die notwendige Basis für ein modernes Familienrecht. Die Rollenteilung Einer betreut, Einer bezahlt entspricht nicht mehr der sozialen Realität, insbesondere auch nicht der notwendigen ökonomischen Wirklichkeit", hebt Linsler hervor.

Grundsätzlich setzt der Beirat auf Kommunikation, Eigenverantwortlichkeit, auf Transparenz, Empathie der Eltern mit den Kindern. „Nur wenn es trotz nachhaltigem Bemühen nicht anders geht, muss das Familiengericht entscheiden. Ein Vorgehen und eine Strategie, die ISUV unterstützt. Wir setzen darauf, dass die Anregungen bei allen Ampel-Parteien und im Koalitionsvertrag ihren Niederschlag finden." so Linsler.


Quelle: Pressemitteilung des ISUV vom 03.11.2021