Barrierefreiheit von Webseiten und Apps: Potenziale nicht genutzt?

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert massive Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie für barrierefreie Webseiten und Apps.

Anlässlich der heutigen 1. Lesung zum „Entwurf des Gesetzes ... zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vom 16.03.2018" (BR Drs. 86/18) im Deutschen Bundestag meldet sich der DBSV vehement zu Wort:  „Es geht um die Frage, ob behinderte Menschen von der fortschreitenden Digitalisierung unserer Gesellschaft profitieren werden – oder ob sie chancenlos zurückbleiben, wenn dieser Megatrend weiter an Fahrt aufnimmt", sagt DBSV-Präsidentin Renate Reymann.

Ob es um Ausnahmeklauseln oder Mechanismen zur Durchsetzung der Barrierefreiheit geht – der Gesetzentwurf nutze systematisch den Spielraum der EU-Richtlinie, um die Verpflichtung zur Barrierefreiheit klein zu halten, während die möglichen Potenziale für echte Verbesserungen ungenutzt bleiben. Zu dieser Einschätzung kommt der Verband in einer Stellungnahme. 

Renate Reymann: Entwurf ist Beweis für ein grundsätzliches Problem

Reymann fordert ein Umdenken: "Nicht nur Digitalisierung, auch Barrierefreiheit ist ein Querschnittsthema. Die Bundesregierung muss begreifen, dass die Digitalisierung in Deutschland nur dann zur Erfolgsstory werden kann, wenn die riesige Gruppe der behinderten Menschen nicht außen vor bleibt."

Die vollständige Stellungnahme des DBSV unter www.dbsv.org/stellungnahme/umsetzung-rl-2016-2102.html


Quelle: Presseinformation des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes vom 16. Mai 2018