Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nicht verzögern

Ohne Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geht es nicht, die zeitnahe Vorlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APO) sowie ihre Verabschiedung durch den Bundestag und Bundesrat vor der Sommerpause 2018 sei ein zwingend notwendiger nächster Schritt in der Umsetzung des Pflegeberufereformgesetz, der nicht verzögert werden dürfe. Auch vor dem Hintergrund  des bestehenden akuten Fachkräftemangels. So appelliert der Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) direkt an das Bundeskanzleramt und die zuständigen Staatssekretäre im Bundesministerium für Gesundheit und im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Dr. Bodo de Vries, DEVAP-Vorstandsvorsitzender und Vorstandsmitglied des Evangelischen Johanneswerk in Bielefeld erklärt: „Um die Pflegeberufereform fristgerecht umzusetzen, benötigen die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen verlässliche Planungssicherheit inhaltlicher und finanzieller Art. Die umfangreichen Veränderungen führen zu neuen Lerninhalten, die von den Lehrenden in kompetenzorientierten zeitgemäßen Lernformen und in verschiedenen Pflegesettings vermittelt werden müssen."

Auf Grundlage des Rahmenlehrplans, welchen eine Fachkommission im Anschluss an die Verabschiedung der APO mit einer gesetzlichen Frist bis zum 1. Juli 2019 gem. Paragraph 53 Abs. 2 PflBRefG erstellen soll, müssten die Schulen ihre Curricula erarbeiten – hierfür bräuchten die Fachkommission und auch im Anschluss unserer Pflegeschulen ausreichend Zeit, um am 1. Januar 2020 mit der neuen Ausbildung gut vorbereitet starten zu können.


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege am 13. März 2018