Aus der Trick(film-)kiste einer Professorin: Animiertes Strafrecht für die Soziale Arbeit

Ohne Paragraphen geht es auch nicht in der Sozialen Arbeit. Um den Studierenden rechtliche Grundlagen schmackhaft zu machen, kam Prof. Dr. Ruth Linssen auf eine Idee: Die Hochschullehrerin für Kriminologie und Kriminalprävention im Fachbereich Sozialwesen an der Fachhochschule Münster initiierte für ihr Modul „Ist das etwa kriminell?" die Filmreihe „Linssen Law Learning – Strafrecht".

Geht es in der ersten Folge darum, was man wissen muss um zu beurteilen, ob eine Handlung überhaupt strafbar ist,  spielen in weiteren Filmen Diebstahlsdelikte, Betäubungsmittel und Jugendstrafrecht eine Rolle. Das „Strickmuster" ist immer gleich: Linssen sitzt am Schreibtisch und führt ins Thema des Videos ein, anschließend wird der konkrete Fall trickfilmartig illustriert. Der Fall ist direkt an Gesetzestexte gekoppelt, beides wird im nächsten Seminar gemeinsam besprochen – ebenso wie die am Ende vom Sprecher aus dem Off gestellte Aufgabe.

„Die nur vier bis sechs Minuten langen Filme animieren dazu, die Texte auch wirklich genau zu lesen – sonst könnten sich die Studierenden die Antworten nicht erarbeiten und beim Seminar auch die darüber hinaus behandelten Fragstellungen nicht mit besprechen", begründet Linssen, warum das Konzept so gut ankommt. „Die Studierenden haben inzwischen richtig Lust auf die Texte und lesen sie so aufmerksam, dass ihnen unlängst in einem wissenschaftlichen Text ein inhaltlicher Fehler aufgefallen ist." Dies sei in den vergangenen Kursen nicht passiert.

Auch die Evaluation gibt der Wissenschaftlerin recht: Die Rückmeldungen sind durchweg positiv. „Durch den Film bekomme ich einen guten Einstieg, er ködert mich, um mich mit dem Gesetzestext auseinanderzusetzen", sagt Lisa Marquardt. Den Videos gelinge dies besonders gut, weil sie kurzweilig sind und den Fall locker und leicht verständlich aufbereiten, so die 22-Jährige. Die Studentin im dritten Semester hatte sich für das Wahlmodul entschieden, weil sie sich vorstellen könnte, später im Bereich Bewährungshilfe oder ähnlichem zu arbeiten. Aber auch für Schulsozialarbeiter oder den Allgemeinen Sozialen Dienst im Jugendamt sei strafrechtliches Grundlagenwissen wichtig.

Bislang gibt es vier Videos. Um sie zu sehen, braucht man nur bei YouTube in die Suchmaske „Einführung ins Strafrecht für die Soziale Arbeit" eingeben oder den YouTube-Kanal der Hochschule besuchen. Weitere Filmfälle sind bereits in Vorbereitung, teilt diese mit.


Quelle: Presseinformation der Fachhochschule Münster vom 21. Juli 2017