33 Hochschulen und Unis bei 3. Sommerhochschule Kinderschutz

Das Interesse an der 3. Sommerhochschule Kinderschutz war groß. Vor wenigen Tagen kamen 230 Studierende der Sozialen Arbeit und anderer Fachrichtungen aus 33 Hochschulen und Universitäten aus Deutschland und der Schweiz nach Hamburg. Die Organisatoren  - Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren (BAG) und Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie - gaben einen Einblick in zukünftige Arbeits- und Forschungsfelder, Bedingungen für einen gelingenden Kinderschutz sowie in die Bildung und Qualifizierung künftiger Fachkräfte.

Die Veranstater resümmierten, dass die Sommerhochschule Kinderschutz 2017 damit  eine wichtige Antwort auf die drängendsten Fragen der Sozialen Arbeit gebe. Unter dem Motto „Rahmenbedingungen gestalten, Familie fördern, Kinder schützen" bildeten folgende Leitfragen den Rahmen der verschiedenen Vorträge, Workshops sowie für den Austausch mit Praktikerinnen und Praktiker: Wie kann Kinderschutz als gesellschaftliche Praxis gedacht werden? Wie gelingt es, eine anspruchsvolle, empirisch begründete und professionelle Haltung angesichts hoher, sich häufig widersprechender Anforderungen an die Praxis auszubilden und zu stabilisieren? 

Dr. Elke Nowotny vom Kinderschutz-Zentrum Berlin thematisierte im Eröffnungsvortrag bezugnehmend auf die Kinderschutzpraxis anhand einiger Fallausschnitte Grundelemente einer fachlichen Haltung. Prof. Dr. Holger Ziegler von der Universität Bielefeld beschäftigte sich in seinem Vortrag mit der Frage, inwieweit Kinderschutz als sozialpädagogische Praxis zu verstehen sei. Er verdeutlichte, an welchen Stellen Kinderschutzdiskurs und Kinder- und Jugendhilfepolitik kritisch befragt werden müssen. Am Ende beantwortete er die zentrale Frage des Vortrags mit einem deutlichen Ja. Kinderschutz sei vor allem eine sozialpädagogische Praxis und sie müsse dies sein, um erfolgreich zu sein.
Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl von der Freien Universität Berlin referierte zum Thema Ombudschaft und Beschwerde in der Kinder- und Jugendhilfe und stellte dabei Verknüpfungspunkte zwischen Konzepten, Praxis und der Forschung her.

In insgesamt 24 verschiedenen Workshops von Professorinnen und Professoren verschiedener Hochschulen sowie Praktikernnen und Praktiker einschlägiger Berufsfelder wurde mit den Studierenden Inhalte, Methoden und Konzepte des Kinderschutzes diskutiert. Die Themen reichten dabei von Cyberbulling, über Forschung und Studieren im Kinderschutz, Biografiearbeit, Kinderschutz für (un-)begleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche bis hin zur internationalen Dimension des Kinderschutzes.

Im Rahmend der Praxisvisitationen besuchten die Studierenden 11 Einrichtungen des Kinderschutzes in ganz Hamburg, kamen dabei in den Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen der Praxis und lernten Arbeitsfelder des Kinderschutzes in Jugendämtern, Kinderschutz- und Familienzentren kennen. Diese Einblicke sind aus Sicht von Prof. Dr. Johannes Richter, Lehrender der Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie, Lehrschwerpunkt Kinderschutz, unter anderem deshalb so wichtig, da allein durch das Studium keine ausreichende Vorbereitung auf die anspruchsvolle Praxis stattfinden könne. „Der Kinderschutz braucht kontinuierliche Qualifizierung", fordert Stefan Heinitz von der BAG.
Ein gemeinsamer fachlicher Austausch fand ebenfalls im Rahmen einer Diskussionsrunde zum Thema „Kinderschutz in der Öffentlichkeit" statt. 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sommerhochschule sowie Hamburger Fachkräfte diskutierten gemeinsam mit Andrea Luksch vom NDR und Thomas Mörsberger vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht zur aktuellen Lage des Kinderschutzes und dessen Bild in der Öffentlichkeit. Das Resümee der Diskussionsrunde war, dass Fachkräfte ein differenzierteres, zugleich aber klareres Bild ihrer eigenen Praxis zeichnen müssen.

Die Sommerhochschule stand unter der Schirmherrschaft von Dr. Melanie Leonhard, Senatorin der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) der Freien und Hansestadt Hamburg.  


Quelle: Presseinformation der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren vom 11. September 2017