139.000 Unterschriften: Kein Rückschritt für Kinder beim Unterhaltsvorschuss

Berlin, 23.06.2026. Zwei Tage vor der Entscheidung der Ministerpräsident*innenkonferenz über mögliche Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss hat die Bundesgeschäftsführerin des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Miriam Hoheisel, heute fast 139.000 Unterschriften an Truels Reichardt übergeben, dem zuständigen Berichterstatter der SPD im Bundestag, sowie an Saskia Esken, Vorsitzende des Familienausschusses, und Felix Döring, Mitglied im Familienausschuss.

Sparen: nicht auf dem Rücken der Kinder

„Massive Verschlechterungen beim Unterhaltsvorschuss lehnen wir entschieden ab. Circa 139.000 Unterschriften sind ein starkes Signal, nicht auf dem Rücken von Kindern zu sparen“, mahnt Hoheisel. Der Vorschlag der Kommission „Effizienter Ressourceneinsatz“ sieht vor, dass Kinder künftig wieder nur bis zu ihrem 12. Geburtstag bzw. längstens sechs Jahre Unterhaltsvorschuss erhalten können.

„Alleinerziehende sind in großer Sorge, wie sie über die Runden kommen können, wenn die wichtige Reform des Unterhaltsvorschusses von 2017 tatsächlich rückgängig gemacht wird. Diese ist eine Erfolgsgeschichte: Die Zahl der Kinder, die vom Unterhaltsvorschuss profitieren, hat sich zwischen 2016 und 2024 von 427.031 auf 855.642 Kinder verdoppelt. Dieser Anstieg zeigt, in welchem Ausmaß willkürliche Beschränkungen bei Alter und Bezugsdauer die Kinder vor 2017 vom Unterhaltsvorschuss ausgeschlossen haben! Der Unterhaltsvorschuss muss weiter alle minderjährigen Kinder unterstützen, die keinen Kindesunterhalt bekommen!“, betont Hoheisel.

"Es ist ungerecht, bei Kindern zu kürzen, die es besonders schwer haben"

Truels Reichardt erklärt: „Den Unterhaltsvorschuss einzuschränken ist einer der letzten Punkte, an die man bei den grundsätzlich ja notwendigen Spardebatten denken sollte. Es ist ungerecht, bei Kindern zu kürzen, die es besonders schwer haben. Kinder können nämlich nichts für ihre Eltern! Stattdessen müssen wir beispielsweise den Rückgriff im Unterhaltsvorschuss erhöhen. Es kann nicht sein, dass insbesondere Männer sich den Unterhaltszahlungen für ihr Kind verweigern, obwohl sie das Geld dafür hätten und dann der Staat einspringt. Diese Kürzungsfantasien auf dem Rücken von Kindern zeigen für mich erneut, dass Kinder besonderen Schutz durch die Verfassung brauchen. Kinderrechte gehören also unbedingt ins Grundgesetz."

„Statt beim Unterhaltsvorschuss zu kürzen, sollte die Bundesregierung diesen endlich stärken, wie im Koalitionsvertrag versprochen: Der Rückgriff soll verbessert und das Kindergeld wie beim Kindesunterhalt angerechnet werden, also nur zu 50 Prozent. Auf diese Verbesserung warten Alleinerziehende“, fordert Hoheisel.


Quelle: Pressemeldung vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Bund e.V. vom 23. Juni 2026