Zur Konstanten des SGB VIII gehört die Veränderung: Neue Perspektiven + alte Widersprüche bei der Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung

von Kerstin Landua
23.12.2015 | Kinder-/Jugendhilfe | Nachrichten

- Ein Tagungsbericht -

Am 08. und 09. Oktober 2015 fand die Tagung „Zukunftsorientierte Hilfen zur Erziehung zwischen Einzelfallhilfe und Lebensweltorientierung“ im Centre Française in Berlin statt, die von der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik veranstaltet wurde. Ziel der Tagung war eine konstruktive Auseinandersetzung mit der derzeitigen Praxis der Hilfen zur Erziehung, da sich die kommunale Praxis kontinuierlich weiterentwickelt. Es wurden (neue) kommunale Lösungsansätze im Bereich der Hilfen zur Erziehung vorgestellt und intensiv diskutiert. Aktueller Veränderungsbedarf des SGB VIII in Bezug auf die Hilfen zur Erziehung? Die Tagung begann mit einem Vortrag von Gila Schindler, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht, Sojura Kanzlei für soziale Sicherheit in Heidelberg, zum Thema: „Passiert, was jetzt passieren muss? Aktueller Veränderungsbedarf des SGB VIII in Bezug auf die Hilfen zur Erziehung“. Auch wenn sich ihrer Erfahrung nach Menschen, die spannende und interessante Angebote für Kinder und Jugendliche entwickeln, nicht oder nur wenig für Finanzierungsgrundlagen begeistern können, stellen ihres Erachtens gerade die Themen der Finanzierung, des Leistungsrechts und der Zuständigkeiten eine unverzichtbare Basis für die Umsetzung der fachlichen, pädagogischen und innovativen Überlegungen in der Kinder- und Jugendhilfe dar. Anliegen von Frau Schindler war es, die aktuellen Grundlagen für die Angebote darzustellen, die sozialräumlich und präventiv orientiert sind bzw. sich in diese Richtung entwickeln, und dabei auf Hindernisse und auch Möglichkeiten, die es auszunutzen gilt, hinzuweisen. Es wurde in letzter Zeit heftig darüber diskutiert, ob die Weiterentwicklung der HzE mit Einschränkungen der Rechtsansprüche einhergeht. Dies sei glücklicherweise bisher nicht geplant. Frau Schindler stellte in ihrem Vortrag unterschiedliche Möglichkeiten der Finanzierung von HzE-Leistungen vor. Insbesondere das sogenannte „hinkende Jugendhilfedreieck“ wurde im weiteren Verlauf der Tagungen in den Diskussionen als interessante und weiterentwicklungswürdige Variante diskutiert. Wo ist der Geist des SGB VIII geblieben? und andere Fragen, die gestellt wurden … In der folgenden Plenumsdiskussion ging es u.a. um die Frage, wo der Geist des SGB VIII geblieben sei. Diese wurde von Bruno Pfeifle, Jugendamtsleiter in Stuttgart, der diese Tagung auch moderierte, aufgeworfen. Seiner Meinung nach könne es unter den momentanen Bedingungen nicht darauf hinauslaufen, allein mit juristischen und finanztechnischen Spitzfindigkeiten zu agieren. Der § 78a ff. sei eine gute fachliche Weiterentwicklung im SGB VIII. Entscheidend sei zunächst immer die Frage, was erreicht werden soll. Das bedeute, bevor Finanzierungsfragen diskutiert werden, inhaltliche Prämissen zu setzen und zu klären, was daraus für die Angebotsausgestaltung folgt. Eingeschlossen die Frage: Was ist ein Sozialraum? Dies sei eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung und deren fachlicher Angebote. Bedenklich sei, (zu) vieles über Einzelfallhilfen zu finanzieren und Kinder damit auch ein Stück weit zu pathologisieren. Es müsse mehr in regelstrukturelle Angebote investiert werden. Prof. Dr. Christian Schrapper teilte diese Auffassung und machte deutlich, dass das SGB VIII ein Leistungsgesetz ist, bei dem Bürger/innen Anspruch auf Hilfe haben. Dies ist ein großer historischer Fortschritt! Das Konzept der Sozialraumorientierung sei nicht erfunden worden, um Geld zu sparen, sondern um auf komplexe Lebenslagen reagieren zu können. Matthias Heintz vom Bündnis Kinder- und Jugendhilfe vertrat die Auffassung, dass die Architektur des Kinder- und Jugendhilfegesetzes alles enthalte, um auch die neuen Anforderungen zu bewältigen. Dies sei auch eine Frage der Selbstdefinition der eigenen Aufgaben. Prof. Dr. Reinhard Wiesner fragte im Rahmen dieser Diskussion nach, ob es nicht zielführend sei, wenn „wir“ mehr miteinander über Bedarfs- als Angebotsorientierung reden. In Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung der sozialpädagogischen Fachkräfte wurde in weiteren Diskussionen im Tagungsverlauf klar formuliert, dass diese soziale Sicherheit brauchen (und keine prekären Beschäftigungsverhältnisse), um ihre Arbeitsauftrag professionell wahrnehmen zu können, langfristig Beziehungsarbeit zu leisten und Menschen geschützt begleiten zu können. Wir haben uns auf den Weg gemacht … Über den Stand der Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung in der Praxis berichteten Kolleginnen und Kollegen aus den Jugendämtern Münster, Hamburg und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark. … in Münster Einen Einblick in die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung im Jugendamt Münster gab Sven Werk, Fachcontroller, Jugendamt der Stadt Münster. Sein Credo lautete „Jugendhilfe als Ganzes gestalten!“ Diese Strategie verfolge das Jugendamt Münster konsequent seit 2006. Was heute sichtbar sei, ist Ergebnis jahrelanger nachhaltiger Arbeit. In Münster gibt es ein gesamtstädtisches Präventionsverständnis in Bezug auf die 0- bis 21-jährigen Kinder und Jugendlichen, untersetzt mit Präventionsmaximen und verbindlichen Präventionsketten, z.B. zur Verhinderung von Kinderarmut. Wichtiger Bestandteil der städtischen Gesamtstrategie sind die Regelangebote sowie eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung und eine gut funktionierende Kommunikation aller beteiligten Partner. Der konsequente Ansatz „Vom Kind aus denken“ habe Auswirkungen auf die Anforderungen an die Hilfen zur Erziehung. Als noch offene Punkte für die Weiterentwicklung in Münster nannte er die Steigerung von Wirksamkeit und Effizienz des Mitteleinsatzes der erzieherischen Hilfen, Herstellung von Rechtssicherheit beim systematischen Zusammenwirken von Regelangeboten, sozialräumlicher Arbeit und Strukturen mit den erzieherischen Hilfen und bei deren Finanzierung sowie die Entwicklung gesetzlicher Vorgaben für eine verbindliche Kooperation anderer Systeme mit der Jugendhilfe. … in Hamburg-Eimsbüttel Über die fachliche Weiterentwicklung in Hamburg-Eimsbüttel sprach Holger Requardt, Leiter des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe Eimsbüttel, Hamburg. Er stellte zunächst fest, dass die sozialräumlichen Hilfen und Angebote (SHA), die die Stadt Hamburg im Jahr 2011 als Weiterentwicklungsinitiative der Jugendhilfe und damit auch als Impuls zur Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung initiiert hat, nicht als Konkurrenzangebot zu den Hilfen zu Erziehung bzw. der Sozialpädagogischen Familienhilfe zu sehen sind. Da diese auch über Hamburg hinaus Beachtung finden, war es uns als Veranstalter wichtig, etwas über die gegenwärtige Praxis und die Erfahrungswerte aus einem der sieben Jugendämter in Hamburg zu hören. Geschaffen werden sollten u.a. „Orte verlässlicher Begegnung“. Folgende Grundsätze und Ziele werden mit der Umsetzung der SHA in Eimsbüttel verfolgt: Mehr Menschen sollen vom Hilfesystem profitieren; offene Zugänge, kurze Wege zur Hilfe; Hilfen sollen frühzeitig einsetzen und präventiv wirksam sein; Kinderschutz wird gesichert; erweiterte Handlungsoptionen des ASD sowie eine Infrastruktur, die Familien und der ASD für Familien intensiv nutzen können. In den vergangenen 3 Jahren wurden hierfür zwei Modelle entwickelt, die in ihrer Ausprägung zwar sehr unterschiedlich sein können, aber eine vergleichbare Struktur haben: „Treffpunkt und Beratung im Quartier“ sowie „Schule als Bezugspunkt“. Hierfür stellte Herr Requardt Beispiele vor und erläuterte die Gelingensbedingungen, wie z.B. die aktive Beteiligung der Fachkräfte des ASD, Anpassung der Organisationsstrukturen, die Zusammenarbeit vieler unterschiedlicher Träger, Refinanzierung erbrachter Leistungen. Das Fazit von Herrn Requardt vor diesem Erfahrungshintergrund: „Die Jugendhilfe in Teilbereiche zu zergliedern und jeweils separat zu betrachten, verschenkt ein großes Entwicklungspotenzial.“ … im Landkreis Potsdam-Mittelmark Wie sich die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung im Jugendamt des Landkreises Potsdam Mittelmark gestaltet, berichteten Bodo Rudolph, Leiter des Jugendamtes, und Anna Mokrzki, Sozialarbeiterin. Sie erinnerten zu Beginn daran, dass sich die Kinder und Jugendhilfe in einem Landkreis insofern von der in Städten unterscheidet, als sie zwei Ebenen angegliedert ist - der Landkreisebene und der kommunalen Ebene - und es auch Ämter mit politisch eigenständigen, amtsangehörigen Städten und Gemeinden gibt. Mit dieser Ebene müsse zusammengearbeitet werden. Die Ideen für die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung unterliegen dabei einem Zeithorizont bis 2022, so ist das Leitbild des Jugendamtes angelegt. Dieses hänge mit einem strategischen Steuerungskreislauf zusammen, mit dem den Vorstellungen der KGSt gefolgt wird. Vorteilhaft dabei sei, dass dafür bei „von der Politik“ genehmigten Planungen auch die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden. Was hat nun aber der Landkreis Potsdam-Mittelmark, was andere Jugendämter (vielleicht) nicht haben? Einen „Sozialraumvertrag“, Sozialraumkonferenzen mit Kinder und Jugendlichen, die zunehmende Bedeutung erlangen und viele kreative Maßnahmen zur Teamstärkung. Wir haben im Plenum viel über die derzeitige Praxis der HzE im Jugendamt gehört, es wurden aber auch interessante Ideen für die Weiterentwicklung des SGB VIII vorgetragen, die exemplarisch für dieses Jugendamt stehen und sicher ebenso von großem Interesse sind. Als ausbaufähig wurden u.a. folgende Ansätze vorgestellt:
  • „Ausbau des sozialräumlichen Ansatzes im § 27 Absatz 2 SGB VIII,
  • Verstärkung sozialräumlicher Akzente in den §§ 28 ff. SGB VIII),
  • Ausbau der Bedarfsorientierung – Hilfen zur Erziehung stärker an Angebote der Prävention anknüpfen (§ 16 SGB VIII),
  • Bedeutung von § 37 Absatz 1 SGB VIII verstärken,
  • Begrifflichkeit der „Hilfe“ überdenken! Begriff fördert sehr stark den Anspruch, dass andere etwas tun sollen. Selbstorganisation muss in den Fokus!
  • Kinder- und Jugendbeteiligung im Sozialraum verstärken.
  • „In den einzelnen Hilfeformen sollte eine Verstärkung sozialräumlicher Ansätze sowie eine stärkere Öffnung zu präventiven Angeboten stattfinden, in der Weise, dass das SGB VIII selbst Ideen dazu implementiert und indiziert, quer zu denken.“
Auch kleine Schritte führen zum Ziel. Erfahrungswerte unter Kolleg/innen … Nach der Vorstellung dieser kommunalen Praxisbeispiele folgte eine moderierte und offene Diskussion in kleinen Arbeitsgruppen zu folgenden Leitfragen: Wie reflektiert die Praxis den Veränderungsbedarf des SGB VIII? Welche Rahmenbedingungen braucht das Jugendamt: fachlich, rechtlich, finanziell bei der Kooperation mit freien Trägern und Regeleinrichtungen sowie der Beteiligung von Politik? Was sind die zentralen Gelingensbedingungen für Veränderung? Dieser ergebnisoffene Austausch war dazu gedacht, unter Fachkolleg/innen die bisherige HzE-Praxis zu reflektieren, über alte und neue Entwicklungen, Probleme und Herausforderungen und deren Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren, und wurde intensiv von den Teilnehmenden genutzt. Ebenso wie die Arbeitsgruppen am zweiten Tag, in denen kommunale Beispiele in Bezug auf die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung anhand biografischer Verläufe diskutiert werden konnten. Hier gab es folgende Angebote:
  • „Schau mal, wie Dein Baby spricht": Von der Elternbildung zur HzE im Landkreis Euskirchen
  • „Was Hänschen lernt, muss Hans nimmer lernen!“ Prävention durch Kita-Sozialarbeit!? im Jugendamt Bochum
  • „Wenn Erzieher/innen, Psycholog/innen, Ärzt/innen und Sozialpädagog/innen gemeinsame Sache machen“: Eltern-Kind-Zentren in Mannheim
  • „Und es geht doch?!“ Regionale Kooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe in Hamburg
  • „Teilhabe ermöglichen, Überforderung vermeiden“ - Modellprojekt eines inklusiven Förder- und Betreuungsangebots an Münchener Schulen auf der Grundlage von § 35a SGB VIII i.V.m. §§ 11 und 13 SGB VIII
  • „Lernen, auf eigenen Füßen zu stehen ...“ Hilfen zur Verselbstständigung Jugendlicher in Leipzig.
Laut gedacht von … Der zweite Arbeitstag begann im Plenum mit einem subjektivem Statement von Rainer Kröger, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Erziehungshilfe – AFET e.V. und Leiter des Diakonieverbundes Schweicheln, zum Thema: „Erfahrungen und Sichtweisen freier Träger zum Veränderungsbedarf im SGB VIII“. Herr Kröger gestaltete seinen Vortrag aus zwei Blickrichtungen und referierte zunächst aus seiner Sicht über inhaltliche Veränderungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten und anschließend über die damit verbundenen finanziellen und rechtlichen Bedingungen. In Bezug auf die inhaltlichen Fragen stellt er fest, dass Schule und Kita im Bewusstsein der Bevölkerung einen enormen Bedeutungszuwachs erlangt haben. Dem müsse auch mit der Bereitstellung von Regelangeboten Rechnung getragen werden. Kita und auch Schule seien eine wichtige Ressource für die HzE-Arbeit und für Kinder sei es für ihre Entwicklung von großem Vorteil, wenn sie in diesen beiden Einrichtungen Personalkontinuität erleben. Er stellte hierzu sechs sehr interessante und in der Tagungsdokumentation nachzulesende Beispiele neuer HzE-Angebote mit kreativen Lösungen und konstruktiven Kooperationen vor. Aus finanziellem und juristischem Blickwinkel sei die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung oft ein „Deal“ zwischen Jugendamt und freiem Träger, wobei das finanzielle Risiko hier eher beim freien Träger liege. Eine besondere Herausforderung liege in dem Umstand, dass viele neue Angebote nicht ausreichend durchfinanziert sind. Gebraucht würden in der Regel Quersubventionen oder aber sogenannte „neutrale Mittel“ (idR aus Zinserträgen und Rücklagen des Trägers). In der jüngsten Vergangenheit würden nun diese neutralen Mittel vor allem durch geringe Zinserträge kaum mehr zur Verfügung stehen. Diese konnten aber in der Vergangenheit oft für neue kreative Projekte und Ansätze genutzt werden. Auch deshalb gebe es eine zunehmende Debatte um Stiftungsfinanzierung. Dies sei eine wachsende „Szene“, allerdings mit dem Anspruch, eigenständig Politik zu betreiben. Eine zentrale Forderung der freien Träger sei deshalb, dass Angebote voll refinanziert werden müssen. So dürfe z.B. auch die Fachleistungsstunde nicht von Jugendämtern als Kostensenkungs- oder Einsparungsinstrument verstanden werden, „an deren Schraube man immer weiter drehen könne“. Dies führe sonst dazu, nicht mehr genügend Personal für den Bereich der „SPFH“ zu finden. Zudem sei eine Entwicklung in der Praxis zu beobachten, Hilfen zur Erziehung ohne die Jugendämter anzubieten, z.B. in Berlin-Neukölln, dort gibt es das Angebot des Familienrats in Familienzentren. Auch über den Zugang zu einer solchen Hilfe müsse nachgedacht und diskutiert werden. Neue Perspektiven – alte Widersprüche Den Abschlussvortrag: „... und wohin sollen Hilfen zur Erziehung weiter entwickelt werden? Neue Perspektiven und alte Widersprüche“ hielt Prof. Dr. Christian Schrapper, Erziehungswissenschaftler, Universität Koblenz-Landau. Er benannte als neue Perspektiven: a) Die geplante Einführung eines Rechts auf Entwicklung und Teilhabe statt des Erziehungsrechts (für Eltern) sei revolutionär, da dies einen Perspektivwechsel bedeutet und dies ein eigenständiges Grundrecht definiert, das das Kind in den Mittelpunkt stellt. b) Sozialraumorientiert statt problemzentriert! Dies führe nicht zwangsläufig zu einer Aushöhlung von Rechtsansprüchen so wie der Anspruch auf HzE nicht automatisch zu einer bedarfsgerechten Hilfe führt. Subjektives Recht darf nicht aufgegeben werden. Wichtig sei es Selbstorganisation zu stärken, Unsicherheiten auszugleichen und vor Gefährdungen zu schützen. c) Inkludierend statt exkludierend! Die Große Lösung ist seit 1991 ein Thema. Diese Debatte wurde im Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechtskonvention neu entfacht. d) Vielfältig kooperierend statt selbstbezüglich abgrenzen. e) Kostenbewusst statt Kostendiktat, d.h., es muss über Geld geredet werden dürfen, denn Kinder- und Jugendhilfe ist ein professionelles Arbeitsfeld mit professionellen Fachkräften. Als alte Widersprüche charakterisierte Prof. Schrapper folgende:   a) Probleme bei der Gestaltung von Zu- und Abgängen von Familien. Erst festgestellte Defizite rechtfertigen eine Hilfe, d.h., die Leistungsberechtigung muss überprüft werden. „Normalität“ muss daher geschützt werden. b) Kinder und Eltern sind mehr als zu prüfende Leistungsbezieher – sie sollten als (zufriedene) Kunden betrachtet werden. Bisher sind die HzE aber mehr von Kontrolle als von Hilfe geprägt. Und es gibt oft Fachlichkeit nach Kassenlage. c) Der rote Faden kindlicher Entwicklung: Erfolgreich gemeisterte Übergänge sowie Bildungserfolg in der Schule als „Eintrittskarte in die Welt des Lebens“ „als Messlatte, ob die Kinder- und Jugendhilfe den Kindern das zur Verfügung gestellt hat, was sie brauchen“. Um diese alten Widersprüche aufzulösen, sei es wichtig:
  •  als Sozialpädagogische Fachkräfte den konsequent anderen Blick zu wagen. Nicht den pathologischen Blick.
  • Kinder müssen lernen, dass sie sich auf Erwachsene verlassen können.
  • dafür sorgen, dass Kinder und Eltern mit dem Jugendamt zufrieden sind.
  • rechtzeitige und respektvolle Hilfe, die hilft.
  • Transparenz der Verfahren.
  • Wirksamkeit von Leistungen und Interventionen.
Zusammengefasst: Jugendämter sind Monopolisten, sie haben deshalb die besondere Verpflichtung, ihre Kunden zufrieden zu stellen. Dafür braucht es zufriedenstellendes Personal. Und das bedeutet: „Nicht nur tun, was wir wissen, sondern wissen, was wir tun!“ Autorin
Kerstin Landua
Leiterin der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe
Im Deutschen Institut für Urbanistik
Kontakt: landua@difu.de