Ziel verfehlt? Verordnung zu Pflegepersonaluntergrenzen

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bewertet den Referentenentwurf der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen für das Jahr 2019 (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV) inhaltlich äußerst kritisch. Dr. Sabine Berninger, Vize-Präsidentin des DBfK, findet deutliche Worte: "Mit der Ersatzvornahme demonstriere das Ministerium zwar die Notwendigkeit einer Regelung nachdem die Selbstverwaltung versagt hat, aber die Hoffnung, dass die Regierung es besser machen würde als das, was die Selbstverwaltungspartner zuletzt diskutiert hatten, habe sich zerschlagen." 

Die Vorschläge der beteiligten Expertinnen und Experten aus den Berufsverbänden, den Gewerkschaften, den Patientenvertreten und der Sachverständigen zur Novellierung einer analytischen Personalbemessung auf der Grundlage der Pflegebedarfe seien ignoriert worden, so  Berninger weiter. Die vorgesehene Verordnung werde aus Sicht des DBfK nicht dazu führen, dass die Patientensicherheit erhöht wird – im Gegenteil. Unzureichend seien die Vorgaben und die Qualität der zugrundeliegenden Daten. Die Mindestbesetzung solle durch eine offensichtlich willkürlich gesetzte Fachkraftquote noch aufgeweicht werden.

Dass Pflegepersonaluntergrenzen nur für einige ausgewählte Bereiche festgelegt werden sollen, stehe im Widerspruch zum Koalitionsvertrag und werde zu einem Tourismus von Patientinnen und Patienten hin zu nichtgeregelten Bereiche, bis hin zur vorzeitigen Verlegung von Intensivstationen, und von Pflegefachpersonen in die geregelten Bereiche führen. Insgesamt sei ein Abbau von Pflegepersonal zu erwarten, da die Versuchung groß sein wird, in den Krankenhäusern, die heute etwas bessere Personalzahlen aufweisen, Stellen zu reduzieren, so der Berufsverband. 

Kritisiert wird weiter, dass die Verordnung nur für ein Jahr gelten solle und keinerlei Sanktionen bei Nicht-Beachtung vorsieht. Auch Schutz vor einem Ausbluten der nicht-geregelten Bereiche sei nicht vorgesehen.

DBfK: Diese Verordnung darf so nicht verabschiedet werden!

Der Berufsverband fordert eine Personalbemessung, die sich an den Versorgungsbedarfen der Patientinnen und Patienten orientiert. Sein Vorschlag: Die PPR (Pflegepersonal-Regelung), die heute nicht nur in den Kalkulations-Krankenhäusern verwendet wird, könnte in einer überarbeiteten Fassung kurzfristig dafür eingesetzt werden- Patientensicherheit und angemessene Arbeitsbedingungen müssen eine deutliche höhere Priorität erhalten als bisher, wird weiter gefordert. 


Quelle: Presseinformation des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe vom 27. August 2018