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Wohnsitzauflagen für Geflüchtete bringen keinen Nutzen

Auf Druck konservativer Kräfte wurde 2016 in sieben Bundesländern die sogenannte Wohnsitzauflage für Geflüchtete eingeführt. Die dahinterliegende Idee, Geflüchtete würden sich dadurch besser integrieren, scheint sich nicht zu bestätigen. Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) deuten eher auf das Gegenteil hin.

Geflüchtete mit einem anerkannten Schutzstatus, die einer regionalen Wohnsitzauflage unterliegen, haben eine geringere Beschäftigungswahrscheinlichkeit. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Die regionale Wohnsitzauflage senkt die Wahrscheinlichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, um rund sechs Prozentpunkte. Bei der Berechnung wurden die individuellen und regionalen Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Möglichkeit, regionale Wohnsitzauflagen für anerkannte Geflüchtete auszusprechen, wurde 2016 eingeführt. Diese Wohnsitzauflage auf der Ebene von Landkreisen, Städten oder Gemeinden wenden aktuell sieben Bundesländer an: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Befürchtungen der Politik haben sich nicht bestätigt

Die Auflagen verringern auch die Wahrscheinlichkeit, in einer privaten Unterkunft statt in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Demgegenüber zeigen sich keine eindeutigen Befunde in Hinblick auf die Teilnahme an Integrationskursen und den Erwerb deutscher Sprachkenntnisse. Die Einführung regionaler Wohnsitzauflagen wurde unter anderem damit begründet, dass sie die Versorgung mit Wohnraum, den Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen und die Integration in den Arbeitsmarkt fördern. 

Ab Datum der Anerkennung des Antrags auf Schutz haben die Wohnsitzauflagen eine Dauer von drei Jahren. Neben den in sieben Bundesländern angewendeten regionalen Bedingungen gilt im ganzen Bundesgebiet, dass während dieser drei Jahre die Geflüchteten in dem Bundesland bleiben müssen, in denen ihnen der Schutzstatus zuerkannt wurde. Die Wohnsitzauflagen entfallen nur dann, wenn ein Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Höhe von aktuell rund 730 Euro besteht. Während des Asylverfahrens sind Asylbewerber grundsätzlich verpflichtet, in der ihnen zugewiesenen Unterkunft zu leben.

Gemeinschaftsunterkünfte sind eher schädlich für Arbeitsmarktintegration

„Die bisherigen Ergebnisse sprechen nicht dafür, dass das Ziel des Gesetzes, die Integrationschancen von Geflüchteten durch die Einführung der Wohnsitzauflagen zu verbessern, tatsächlich erreicht wurde. In Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration und die dezentrale Unterbringung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften ist nach den Schätzergebnissen eher das Gegenteil der Fall. Allerdings ist der Beobachtungszeitraum noch sehr kurz“, erklären die IAB-Forscher in ihrer Studie. Das IAB werde

deshalb die Wirkungen der Wohnsitzauflage für Geflüchtete mit anerkanntem Schutzstatus auch in Zukunft weiter untersuchen. Datengrundlage der IAB-Studie ist die repräsentative sog. IAB-BAMF-SOEP-Befragung von rund 8.000 Geflüchteten. Hier geht es zur IAB-Studie


Quelle: Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom 21.1.2020