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Widerstand gegen das 'Geordnete-Rückkehr-Gesetz'

Ein Zusammenschluss zahlreicher Organisationen aus der Zivilgesellschaft fordert in einem offenen Brief eine Abkehr vom geplanten 'Geordnete-Rückkehr-Gesetz' der Bundesregierung. Zentraler Kritikpunkt: Die vorgesehenen Maßnahmen sind unverhältnismäßig und in Teilen verfassungswidrig.

Zu den Unterzeichnern des offenen Briefes zählen u.a. der Paritätische Gesamtverband, der AWO Bundesverband sowie zahlreiche weitere Verbände. Sie fordern einen Stopp des Gesetzgebungsverfahrens. Konkret werden vier Punkte aufgelistet, die entweder verfassungsrechtlich problematisch erscheinen oder als zutiefst ungerecht empfunden werden:

  1. Kein verfassungswidriger Ausschluss von Sozialleistungen
  2. Keine menschenunwürdigen Regelungen zur Abschiebungshaft
  3. Keine Einführung einer prekären "Duldung light"
  4. Keine langen Vorduldungszeiten für Ausbildungs‐ und Beschäftigungsduldung

Speziell die ersten beiden Punkte sind höchst umstritten und werden von Verfassungsexperten als fragwürdig eingestuft. So ist, wie auch im Zusammenhang mit den Hartz IV-Sanktionen, davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht nicht akzeptieren wird, dass der Staat finanzielle Leistungen für Asylsuchende gewähren darf, die unterhalb des Existenzminimums liegen. Ebensowenig erscheint die Gleichstellung von Abzuschiebenden und Straftätern nicht grundgesetzkonform. 

Der AWO-Bundesverband teilt entsprechend mit: "Das Gesetz zielt auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte. Insbesondere die geplante Ausweitung der Abschiebungshaft, Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus sind inakzeptabel und werden dramatische Auswirkungen für die Betroffenen haben."

Den offenen Brief finden Sie auf den Seiten der Hilfsorganisation Pro Asyl.