Wenn ohne Schuldenübernahme Wohnungslosigkeit droht

20.05.2015 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlicht Praxis- Empfehlungen für Fachkräfte in Jobcentern und Sozialämtern zur Übernahme von Mietschulden und Energiekostenrückständen.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Empfehlungen für Jobcenter und Sozialämter erarbeitet, um bei der Übernahme von Mietschulden und Energiekostenrückständen Ermessen sachgerecht auszuüben. Wer seine Wohnungsmiete oder Energiekosten nicht mehr aufbringen kann, läuft oft Gefahr seine Wohnung zu verlieren. Unterstützung können Betroffene mit einem Antrag auf Schuldenübernahme beim Jobcenter oder Sozialamt erhalten. Ein gesetzlicher Anspruch auf Schuldenübernahme besteht jedoch nicht. Diese Kann-Bestimmung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. „Es ist unser Anliegen, den Blick der Fachkräfte in den Jobcentern und Sozialämtern für die Gesamtsituation der Betreffenden zu schärfen, damit prekäre Situationen frühzeitig erkannt und passgenaue Problemlösungen entwickelt werden“, so Landrat Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Empfehlungen enthalten daher Hinweise für eine präventive Strategie zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit oder einer vergleichbaren Notlage. Mietschulden und Energiekostenrückstände entstehen häufig im Zusammenhang mit anderen Problemen, wie Einkommensarmut, Überschuldung, Isolation, psychischen Störungen, Sucht, anderen Erkrankungen, schwierigem häuslichen Umfeld oder Sanktionierung. Die entsprechenden Hilfebedarfe zu erkennen und den betroffenen Menschen Beratung und Unterstützung zukommen zu lassen ist – neben der wirtschaftlichen Hilfe – eine wichtige Voraussetzung, um präventiv wirken zu können. Die Unterstützung kann beispielsweise durch Vermittlung an eine Schuldner- bzw. Suchtberatung oder an den Allgemeinen Sozialdienst erfolgen. Die vollständigen Empfehlungen sind abrufbar unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2014/DV-17-14-Mietschulden Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 27.03.2015